Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 255

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ein Buch übergeben, da stand drauf „Strafrecht für Wirtschaftstreuhänder“, und es ging im Wesentlichen um die Bilanzfälschung.

Nach dem Durchlesen dieses Buches und nach vielen Sitzungen im Justizausschuss konnte jetzt erreicht werden, dass diese Vielzahl von Regelungen, verteilt in vielen Gesetzen, zusammengelegt werden, denn diese Vielzahl von Regelungen hatten nicht nur unterschiedliche Definitionen, sondern auch unterschiedliche Strafausmaße, und es war eigentlich den normalen Rechtsanwendern nicht mehr möglich, einen Überblick über diese Strafregelungen zu haben. Nun wurde das zusammengefasst und nur das tatsächlich Strafwürdige steht jetzt im Strafgesetzbuch.

Was wird bestraft? – Es wird die Darstellung „in unvertretbarer Weise“ bestraft, wenn man sie falsch oder unvollständig darstellt, die „geeignet ist, einen erheblichen Scha­den“ zuzufügen. Jetzt weiß man, eine richtige Bilanz gibt es nicht. Es ist nur die Frage: Wie kommt es dazu, und wie wird es bewertet? Mit der Aussage „in unvertretbarer Weise“ und „einen erheblichen Schaden“ kann man doch die Leute einfangen, einen erhöhten Strafbetrag festlegen und Fehler in der Bilanzierung straffrei stellen.

Auch wichtig ist die Trennung zwischen den Organen und den Prüfern, denn das sind ganz andere Ansätze und andere Blickpunkte, die bei der Bilanzierung erfolgen wer­den. Auch das Thema, wann tätige Reue geführt wird, wird dementsprechend geregelt. Auch das Thema Untreue, das schon sehr viele Kollegen angesprochen haben, liegt mir besonders am Herzen.

Durch die Rechtsprechung haben wir in der Wirtschaft ein ungutes Bauchgefühl gehabt. Die Manager trauten sich nicht mehr, die Entscheidungen zu treffen. Die Bankdirektoren trauten sich nicht mehr, den Kredit herzugeben. Auch da ist es wichtig, dass wir diesen Tatbestand neu definieren, auch wieder diese „unvertretbare Weise“ definieren, wo es zu Fehlern kommen kann, und auch das Strafausmaß, also den Schaden, der entsteht, von 50 000 auf 300 000 € zu erhöhen; denn so können wir die vielen kleinen Kredite, die vielen kleinen Managemententscheidungen jedenfalls straf­frei stellen, soweit sie nicht in einer unvertretbaren Weise geführt werden. Damit soll hier ein Beitrag geleistet werden, dass die Kreditklemme, die da ist, wieder gelöst werden kann, dass es wieder Möglichkeiten gibt, unsere Firmen, unsere Unternehmen mit finanziellen Mitteln auszustatten. Auch das ist ein wesentlicher Punkt dieser Strafrechtsreform, für deren Gelingen ich mich herzlich bedanke. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.28


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort. – Bitte.

 


17.28.42

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Ja, es wurden bereits viele Themen angesprochen, die von der Strafrechtsreform betroffen sind, bislang aber eines noch nicht, auf das ich jetzt Bezug nehmen möchte, nämlich die geplante Erhöhung beim Straftatbestand der Tierquälerei.

Nicht nur, dass es mir persönlich ein großes Anliegen ist, ich glaube, ich kann hier auch im Namen vieler, vieler Tierfreunde und vor allem vieler Tiere sprechen und möchte mich beim Herrn Minister für die Vorgangsweise bedanken, dass in beiden Ausschüssen, und zwar sowohl im Gesundheitsausschuss als auch im Justizaus­schuss, auch unserem Antrag ein bisschen stattgegeben wurde.

Es steht in der Verfassung, dass derjenige, der ein Tier hält oder es betreut, verpflich­tet ist, es artgerecht zu pflegen, zu ernähren und dem Tier eine artgerechte Unterbrin-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite