Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 256

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gung zur Verfügung zu stellen, und dass dem Tier weder Schmerzen noch Leid zuge­fügt werden dürfen.

Doch trotz dieser bereits bestehenden Schutzmaßnahmen wissen Sie genau, dass Tierquälerei in Österreich leider in den letzten Monaten, in den letzten Jahren sehr stark zugenommen hat, allein von 2013 auf 2014 waren es um 200 Fälle mehr.

Wir alle, wenn wir die Berichterstattung verfolgt haben, haben noch sehr gut die Wild­schweinjungen vor Augen, die von Jugendlichen zu Tode gequält worden sind, den Schwan, der aus Spaß, Jux und Tollerei zu Tode gesteinigt wurde. Erst vor wenigen Tagen haben Volksschüler einen Igel so lange getreten, bis er wirklich schwer verletzt war und dann sogar eingeschläfert werden musste.

Also Sie sehen, da besteht dringender Handlungsbedarf, und es gibt auch eine Fülle von Studien, die klar beweisen, dass extremste Grausamkeiten gegen Tiere oder sadistische Tierquälerei fast immer auch schon eine Art „Einstiegsdroge“ sind und die weitere Folge dann Misshandlungen von Menschen, Schwächeren, Kindern und älteren Menschen ist.

Also da bin ich sehr froh, dass es da eine Strafmaßerhöhung gibt. Ich hätte mir ehrlich gesagt gewünscht, dass es zumindest drei Jahre sind; unsere Nachbarländer Deutschland und Schweiz haben das ja vor weniger Zeit vorgeführt. Es werden jetzt zwei Jahre werden. Aber es ist der erste Schritt, für den ich mich im Namen vieler Tierfreunde bedanken möchte, aber ich möchte auch an dem Thema dranbleiben und sage: Es ist ein erster, ein kleiner Schritt, aber ich glaube, es sind in diesem Bereich noch sehr, sehr viele Schritte zu setzen, denn Tiere haben Gefühle, und Wertschät­zung Tieren gegenüber ist meines Erachtens eine ganz, ganz wichtige Basis unseres gesamten sozialen Verhaltens.

Deshalb ein erstes kleines Dankeschön an den Herrn Minister im Sinne aller Tiere. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordneter Mag. Grossmann. – Bitte.

 


17.32.24

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Strafrechtsreform enthält viele wichtige Neuerungen, um unser Strafrecht zeitgemäßer zu gestalten. Der Herr Minister hat es unter folgendem Titel zusammengefasst: Es geht um eine Höherbewertung der Persönlichkeitsrechte.

Und diese Höherbewertung kommt in vielerlei Dingen zum Ausdruck: in der längst fälligen Herstellung der Balance der Strafdrohungen bei Delikten gegen Leib und Leben einerseits und Vermögensdelikten andererseits, aber auch in der Höherbewer­tung des Rechtsgutes der sexuellen Selbstbestimmung.

Aber es wird in dieser Strafrechtsreform auch ein Schritt gesetzt, den heutigen techno­logischen Möglichkeiten strafrechtlich stärker Rechnung zu tragen. Denn – meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen es alle, wir hören es, wir lesen es via Facebook und Twitter sowie in anderen sogenannten Social-Media-Foren, in Kommen­taren in Onlinemedien und vielem mehr –: Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, andere in ihrem Ruf zu schädigen, andere zu beleidigen, andere auch zu bedrohen beziehungsweise Menschen aufzuhetzen.

Per Knopfdruck kann man heutzutage in kürzester Zeit eine Vielzahl von Menschen erreichen, so aber auch sehr viel an unerwünschten Dingen zum Ausdruck bringen,


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