Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 264

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SPÖ und ÖVP setzen hier einen Punkt ihres Regierungsprogramms um. Es entspricht der gesellschaftlichen Wirklichkeit, dass wir mit dem § 107c StGB den Tatbestand Cybermobbing schaffen, um Kinder und Jugendliche vor psychischer Gewalt im Internet zu schützen. Schade, dass Blau und Grün bei diesem Fortschritt nicht mit­ziehen.

Fortschritt und Modernisierung unseres Strafrechts zeigen sich auch beim Suchtmittel­gesetz. Natürlich handeln wir bei dem ernsten Thema Drogen, wir schauen nicht weg, aber der österreichische Weg, der erfolgreiche österreichische Weg heißt „Therapie statt Strafe“: Der Besitz von minimalen Kleinstmengen an Cannabis wird nicht mehr bestraft. Wir wollen nicht, dass ganz junge Menschen, wir wollen nicht, dass Erstkon­sumenten sofort beim Staatsanwalt und beim Richter landen. Wir glauben, dass junge Menschen mit ihrem Problem bei den Gesundheitsbehörden, bei ihren Eltern besser aufgehoben sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Insgesamt zeichnet sich unsere Reform des Strafrechtes durch eine neue, zeitgemäße Balance beim Strafrahmen zwischen Vermögensdelikten und Gewaltdelikten aus. Vermögensdelikte werden tendenziell leichter bestraft, Gewaltdelikte werden strenger geahndet, denn die Gesundheit von Leib und Leben ist einzigartig, nicht durch Geld zu ersetzen und wiedergutzumachen und bedarf daher unseres besonderen Schutzes.

Ein Wermutstropfen bleibt, Herr Bundesminister: Der unter Minister Böhmdorfer abge­schaffte Jugendgerichtshof geht uns ab. Der Jugendgerichtshof geht einer modernen, einer europareifen Anwendung des Strafrechtes ab.

Die SPÖ wird weiterhin für einen österreichischen Jugendgerichtshof kämpfen. Herr Bundesminister, gehen Sie mit! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.56


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Klubobfrau Ing. Dietrich zu Wort. – Bitte.

 


17.56.31

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Schlepperkrimi­nalität ist ein schweres Delikt, weil sie für viele Flüchtlinge letztlich mit dem Tod endet. Bisher wurde die Schlepperkriminalität im Fremdenrecht geregelt. Wir wollen, dass es zu einer Verschärfung der Strafen kommt. Deshalb werde ich einen Entschließungs­antrag einbringen, dass die Schlepperkriminalität ab nun im Strafrecht geregelt werden soll.

Herr Kollege Hagen hat sich diesbezüglich auch im Innenausschuss schon starkge­macht. Der Antrag wurde vertagt, aber es waren sich alle einig, dass es sinnvoll ist, das Strafausmaß zu erhöhen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höhe­res Strafausmaß für Schlepper geregelt im Strafgesetzbuch“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, sich verstärkt im Kampf gegen Schlep­perkriminalität einzusetzen und dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, durch welchen für den Tatbestand der Schlepperei Mindeststrafen eingeführt werden


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