Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 265

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

und der Strafrahmen deutlich über zehn Jahre hinausgeht, wobei dieser Tatbestand im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden soll.“

*****

Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim Team Stronach.)

17.57


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Klubobfrau Ing. Dietrich eingebrachte Ent­schließungs­antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper geregelt im Strafgesetzbuch“

eingebracht in der 83. Sitzung des Nationalrates am 07.07.2015 im Zuge der Debatte zu TOP 10. Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (689 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozess­ordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Ver­siche­rungsaufsichtsgesetz 2016, und das Spaltungsgesetz geändert werden (Straf­rechtsänderungsgesetz 2015), den Antrag 1110/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Georg Vetter, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert werden, den Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung des Straftatbestandes der Tierquälerei“, die Petition betreffend „Vergewalti­gung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Strafrecht in Österreich verbessern“, über­reicht von der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm (42/PET), die Bürgerinitiative 53/BI betreffend „Herausnahme von Cannabis aus dem Österreichischen Suchtmittelgesetz“ sowie über die Bürgerinitiative 63/BI betreffend „Mehr Rechte für Tiere!“ (728 d.B.)

Schlepper sind gnadenlose Ausbeuter, die den Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ihre letzten Habseligkeiten abnehmen und sie dann oft völlig ungeschützt und desorientiert aussetzen. Für diese Verbrecher sind die derzeitigen Strafrahmen laut Fremdenpolizeigesetz viel zu niedrig.

Schlepper spielen eine der Schlüsselrollen der Flüchtlingsdramen. Mit maroden Booten – die dann teilweise gezielt versenkt werden – oder in anderen Transportmitteln auf engstem Raum zusammengepfercht, versuchen Flüchtlinge nach Europa zu gelan­gen. Dabei bezahlen sie Unsummen – in den meisten Fällen ihr gesamtes Vermögen – an die Schlepper. Somit haben Schlepper(banden) für den Tod tausender Flüchtlinge die Verantwortung mitzutragen.

Für all die verlorenen Menschenleben sind die Strafausmaße des Tatbestandes der Schlepperei im Fremdenpolizeigesetz nicht annähernd im richtigen Verhältnis fest­gelegt.

Es müssen daher Mindeststrafen eingeführt werden und der Strafrahmen muss deut­lich über zehn Jahre hinausgehen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite