Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 269

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Die Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 162 und 163 sowie 175 und 178 bis 180 bezieht.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 3 Z 33 eingebracht.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Somit kommen wir zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen und beschlossen.

Abstimmung über die dem Ausschussbericht 728 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die Straftatbestände der Verletzung der sexuellen Selbst­bestimmung sowie der Sexuellen Belästigung und öffentlichen geschlechtlichen Hand­lungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 94.)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Prüfung der Abschaffung der Wertgrenzen.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abge­lehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Darmann, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend lebenslängliches Tätigkeitsverbot von Sexualstraf­tätern im Bereich der Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung von minderjährigen, wehrlosen sowie psychisch beeinträchtigten Personen in privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen und -organisationen.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Für diese Abstimmung können ausschließlich die amtlichen Stimmzettel verwendet werden, die sich in den Laden der Abgeordneten befinden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag des Abgeordneten Darmann, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

 


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