Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 282

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Wir haben ein Gesetz vor uns, und man könnte sagen: Was lange währt, wird im österreichischen Parlament endlich nicht gut. Diese Urheberrechts-Novelle, von den Regierungsparteien mittels Fristsetzung ohne Ausschussberatung im wahrsten Sinn des Wortes durchgepeitscht, ist eine Gesetzesvorlage, der man mit gutem Gewissen nicht zustimmen kann.

Ich kann das an ein paar Punkten erläutern. Zunächst: Nach mir wird wieder Frau Kollegin Steinacker, die Vorsitzende des Justizausschusses, sprechen. Ich finde es schon sehr bemerkenswert, dass wir heute eine Erbrechtsnovelle verabschiedet haben und dass übermorgen in der Fragestunde an den Justizminister die Vorsitzende des Justizausschusses eine Frage an den Bundesminister stellen muss: Welche Auswir­kungen hat dieses neue Erbrecht auf die österreichischen Bürger? (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

Ich würde mich diesbezüglich, welche Auswirkungen ein Gesetz hat, bereits vorher im Ausschuss informieren. (Beifall bei der FPÖ.) Darum schauen wir uns dieses Gesetz einmal ein bisschen näher an.

Es ist ein berechtigter Wunsch in erster Linie der Kunstschaffenden, also aller, die ein Werk herstellen – aber dazu zählen natürlich auch die Wissenschaftler und andere –, dass sie ihre Rechte nicht geschmälert wissen und dass sie für ihre schöpferische Leistung ein entsprechendes Entgelt bekommen. Da hat es eben diese Leerkas­settenvergütung gegeben – ein altes Instrument. Wenn heute bei manchen Gesetzes­begriffen die Redner – vor allem der Regierungsparteien – gemeint haben: Ah, wir haben Gesetze, die endlich im 21. Jahrhundert angekommen sind!, kann ich nur sagen: Das ist kein Gesetz für das 21. Jahrhundert, denn zum Beispiel die Begriffe „Cloud“ und „Streaming“, wo laufend Urheberrechtsverletzungen stattfinden, sind überhaupt nicht berücksichtigt, sondern es geht um die Speichermedien.

Da höre ich schon die Argumentation der Regierungsparteien in meinem geistigen Ohr: Ja, da ist uns halt ein Kompromiss gelungen, der beiden Seiten wehtut, nämlich: Die Künstler bekommen nicht all das, was sie wollen, und die Wirtschaftstreibenden, nämlich insbesondere diejenigen, die im Handel für diese Geräte, für diese Speicher­medien zuständig sind, bekommen auch nicht das, was sie wollen. Das ist daher ein ideales Gesetz.

Die Einzigen, die sich freuen können – beziehungsweise der Einzige, der sich freuen kann – ist der Staat selbst, denn bei den wirtschaftlichen Auswirkungen steht dabei: „Eine übermäßige rückwirkende Belastung sollte jedenfalls vermieden werden.“ Jetzt gibt es Firmen, die bereits in Anlehnung an Gerichtsurteile gesagt haben: Wir machen Rückstellungen, wir machen Rücklagen für allfällige Kosten. – Das soll vermieden werden, das heißt, die Rücklagen werden aufgelöst. Wo fallen die dann hinein? – In den operativen Unternehmensgewinn, und daher greift der Staat dann darauf zu.

Aber wenn den Künstlern für ihre Leistungen schon etwas zustehen soll, dann wird das Ganze gedeckelt mit 29 Millionen. Wenn diese 29 Millionen jedoch am 3. September erreicht werden, was passiert dann mit dem restlichen Geld? – Das geht natürlich auch in den Gewinn des Unternehmens, und daher nascht auch da der Staat mit. In Wirk­lichkeit sind die Wirtschaft und die Künstler die Verlierer, und der einzige Sieger ist der Finanzminister mit dem Budget. Das ist ein Zustand, in dem man ein Gesetz nicht wirklich verabschieden kann.

Was passiert nämlich dann, abgesehen davon, dass man ja sogar etwas zurückver­langen kann – das heißt, diejenigen, die dann die Euros auf ihrem Kassenbon vorfinden, die können das Ganze dann rückwirkend zurückfordern. Und wenn diese Grenze überschritten wird? – Ich zitiere jetzt die wirtschaftlichen Auswirkungen im Ministerialentwurf:

 


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