Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 283

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„Bei einer festgestellten Überschreitung dieses Volumens sind die Gesamtvertrags­parteien verpflichtet, Gespräche über neue Tarife für die Zukunft zu führen.“

Na bumm! Das heißt: weiterhin Rechtsstreit, weiterhin Klagen, Gerichtsverfahren. Das ist nicht die Rechtssicherheit, die sich die Vertragsteile, nämlich die Wirtschaft und die Künstler, erwartet haben. (Abg. Deimek: Wer verhandelt das?!) Aber kein Wunder: Wenn man ein Gesetz ohne Ausschussberatung mit Fristsetzung vor dem Sommer hier noch durchpeitschen muss, darf man sich nicht wundern. (Beifall bei der FPÖ.)

Und was man als Normunterworfener bei einem Gesetz ja noch sehr gerne hat, das sind ganz klare, bestimmte Gesetzesbegriffe. Ich lese nur einen vor: „Die Verwer­tungsgesellschaft hat bezahlte Vergütungen zurückzuzahlen (...) an den Letztver­braucher“, und die den Anspruch begründenden Tatsachen sind „glaubhaft zu machen“.

Aber jetzt nur ein Schmankerl aus dem Paragraph 42b, nämlich Absatz 8:

„Die Verwertungsgesellschaft hat auf ihrer Website einen einfachen, verständlichen und für den durchschnittlichen Nutzer nachvollziehbaren Weg für die Geltendmachung des Rückersatzanspruchs und der Befreiung von der Zahlungspflicht anzubieten, der eine wirksame Geltendmachung ermöglicht und mit keiner übermäßigen Erschwernis verbunden ist.“

Für jeden einzelnen dieser Begriffe werden wir eine höchstgerichtliche Entscheidung brauchen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.59


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steinacker zu Wort. – Bitte.

 


19.00.08

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! „Entscheidungen setzen Konflikte voraus, die entschieden werden müssen“, sagte Ludwig Erhard, ein ehemaliger deutscher Bundesminister der Wirtschaft – wie wahr, Herr Kollege Rosenkranz, wie wahr! (Präsident Hofer über­nimmt den Vorsitz.)

Zu entscheiden, das ist unsere Aufgabe als Regierungsparteien. Regelungen für unsere Bürgerinnen und Bürger und Rechtssicherheit zu schaffen, ist gleichfalls unsere Aufgabe. (Abg. Deimek: Was ist mit der Rechtssicherheit? Die gehen nach Deutsch­land einkaufen, das ist ja peinlich!)

Die Diskussionen zum Urheberrecht über eine Speichermedienvergütung sind ein Konflikt, der seit mehr als zehn Jahren währt und wo nunmehr seit vielen Jahren unter­schiedliche Interessen aufeinanderprallen. Wir haben Entscheidungen getroffen. Die Wirtschaftstreibenden und Konsumenten wollten eine möglichst geringe Belastung, möglichst geringe Vergütungen für das Abspeichern von urheberrechtlich relevanten Werken auf ihre Speichermedien. Die Künstler und Kulturschaffenden in unserem Land fordern die urheberrechtliche Vergütung und einen Ausgleich für ihre Leistungen.

Selbstverständlich: Das sind zwei Pole – die einen wollen viel, die anderen relativ wenig. Wir haben entschieden: mit der Regierungsvorlage und den Gesprächen, die wir mit sämtlichen Beteiligten, mit den Künstlern, den Mitgliedern der Kammer, den Wirtschaftstreibenden, den Verwertungsgesellschaften, den Autoren und den Wissen­schaftlern geführt haben. Wir haben uns für diese Vergütung in Form der Speicher­medienabgabe entschieden, denn sie ist die Abgeltung für die erlaubten Privatkopien.

Nunmehr fallen Handys, Festplatten und Computer unter diese Vergütungspflicht. Es dürfen höchstens 6 Prozent des typischen Preisniveaus bei diesen Geräten als Ab-


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