Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 284

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gabe, als Vergütung, draufgegeben werden. (Abg. Deimek: Das heißt, ich zahl’ jetzt mit dem Handy die Jelinek!?) Kollege Rosenkranz hat das Thema Rückvergütung schon besprochen, das heißt, die Konsumenten, die glaubhaft machen, dass sie dieses nicht für die Speicherung von urheberrechtlich geschützten Werken verwenden, können entsprechend Rückvergütung verlangen. (Abg. Walter Rosenkranz: Das sind die Pensionisten mit den Fotokameras!) Mit 29 Millionen € ist das im Sinne der Belastungen unserer Bürger entsprechend gedeckelt.

Wir haben als zweiten wesentlichen Punkt eine Neufassung der Cessio Legis im Filmurheberrecht umgesetzt. Da gibt es genauso zwei Pole: auf der einen Seite die Produzenten, die die Rechte an den Filmen wollen, um auch wirklich gute Finanzie­rungen zu bekommen und den Vertrieb effizient zu gestalten, auf der anderen Seite die Regisseure, die vom Anfang bis zum Ende einen Film entsprechend begleiten.

Wir haben uns bei dieser Vermutungsregelung für die Produzenten entschieden, für den Fall, dass vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Selbstverständlich steht es den Regisseuren frei, mit den Produzenten entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Nur in dem Fall, dass es die nicht gibt, greift die gesetzliche Vermutung. 

Wir haben ein Zweitverwertungsrecht für die Wissenschaft und die Verlage geregelt, wir haben auch eine erweiterte digitale Fernleihe – das betrifft die freie Werknutzung für Bildungseinrichtungen, um insbesondere das Fernstudium zu erleichtern.

Meine Damen und Herren, Sie kennen mich jetzt mittlerweile auch schon geraume Zeit. Selbstverständlich bin ich gerne für jede Diskussion im Justizausschuss zu haben. Es lag nicht an mir und nicht an den Regierungsparteien, dass diese Gesetzesvorlage nicht im Justizausschuss diskutiert wurde, sondern die NEOS wollten unbedingt ein Hearing, das schon stattgefunden hat, in dem öffentlich diskutiert wurde, wiederholen.

Wir hatten alle diese Dinge bereits abgearbeitet, einer Diskussion mit dem Bundes­minister und den Legisten seinen Hauses haben Sie leider nicht zugestimmt. Daher wird uns nichts anderes übrig bleiben, als diese Diskussion in Zukunft zu führen, gerne auch zu den Themen Urhebervertragsrecht und Verwertungsgesellschaften im Laufe des nächsten Jahres. Als Regierungsparteien tragen wir Verantwortung, denn es gilt, Rechtssicherheit zu schaffen.

Meine Damen und Herren, diese Novelle unterstützt all jene Menschen in unserem Land, die geistiges Eigentum schöpfen und uns in Kultur, Wissenschaft, Innovation und Technik voranbringen. Ich darf an dieser Stelle Ihnen allen, mit denen ich die vielen Gespräche in den letzten Wochen geführt habe, ein ganz großes Dankeschön sagen!

Es ist ein guter Kompromiss für die Künstler, die Konsumenten, die Wissenschaft und die Wirtschaft gelungen. Das Urheberrecht haben wir zumindest einen Schritt weiter in eine moderne Entwicklung gebracht und wir haben ein hohes Maß an Rechtssicherheit erreicht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Dr. Zinggl zu Wort. – Bitte.

 


19.05.06

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Werte Minister! Herr Staatssekretär! Lassen Sie mich mit dem unangenehmsten Defizit im neuen Urheberrechtsgesetz beginnen: der fehlenden Rechtssicherheit.

Es ist weiterhin nicht einsichtig, was im Netz möglich ist und was gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt. Ich glaube, dass auch Sie, werte Minister, nicht wissen, dass Sie das Singen von Happy Birthday nicht unentgeltlich über Facebook verbreiten


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