dürfen. Ich bin sicher, dass das viele bei uns nicht wissen. Aber lassen wir einmal Facebook in diesem Zusammenhang weg.
Darf Happy Birthday eigentlich bei öffentlichen Schulveranstaltungen gesungen werden? Ich habe das heute am Vormittag wirklich namhafte Urheberrechtsexperten gefragt, diese waren sich aufgrund des neuen Gesetzes nicht sicher. Wie soll das dann ein Schüler oder eine Schülerin wissen? Ein modernes Urheberrecht müsste auf solche tagtäglich auftauchende Fragen eindeutige und einleuchtende Antworten geben, damit Rechtssicherheit herrscht. Sie, Herr Justizminister Brandstetter, weisen bei jeder Gelegenheit – erst vor kurzem beim Strafrecht – darauf hin, dass diese Rechtssicherheit eine der wichtigsten Kriterien für eine Änderung des Gesetzes ist.
Ich weiß, dass sich die Diskussion zum Urheberrecht und die Meinungen quer durch alle Parteien ziehen, daher wäre eine Neuregelung eigentlich eine klassische Materie für ein selbstbewusstes Parlament gewesen. Es hat dazu auch Bemühungen von allen Parteien gegeben, die aber gestoppt worden sind. Ich glaube, es wurde seitens der beiden Ministerien befürchtet, dass es womöglich zu einem konsensualen Vorschlag, sage ich jetzt einmal, hätte kommen können, der nicht aus den Ministerien kommt. Dann lieber diese „Krücke“ eines Gesetzes, die ganz schnell mit kürzester Begutachtungsfrist ohne Hearings und ohne Ausschuss – schnell, damit ja nicht zu viel Kritik aufkommt, damit die Wellen nicht hoch gehen – verabschiedet wird.
Die Wogen sind trotzdem sehr hoch, wie wir wissen. Trotz dieser kurzen Begutachtungsfrist hat es 99 Expertisen gegeben, die durchwegs kritisch waren und auf Probleme hingewiesen haben, die wir kennen – ganz unabhängig von der Rechtssicherheit. Da ist zum Beispiel dieses fehlende Vertragsrecht. Wir und viele andere weisen schon seit jeher darauf hin, dass so etwas wie Mindeststandards für Kunstschaffende garantiert werden muss, die sichern, dass die Kunstschaffenden nicht von den Produktionsfirmen über den Tisch gezogen werden und dass die Produktionsfirmen ihnen ihre Bedingungen nicht diktieren, wie das heute üblich ist. Solche Vertragsrechte gibt es in vielen Ländern, nur bei uns weiterhin nicht.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Urhebervertragsrecht
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle des Urheberrechtsgesetzes vorzulegen, die soziale Standards in den Verträgen für Kunstschaffende sichert.“
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Frau Kollegin Steinacker, wir werden ja sehen, inwieweit Ihre Versprechungen da auch tatsächlich Wirkung zeigen werden.
Ganz schlimm ist – Kollege Rosenkranz hat es angedeutet – das neue Filmurheberrecht. Sie gehen einfach davon aus, dass die Filmschaffenden vorläufig einmal ihre Rechte an die Produktionsfirmen abtreten. Ich würde sagen, dass das eine Diskriminierung insbesondere der Regie ist. (Abg. Walter Rosenkranz: Eine Knebelung!) Mit Urheberrechtsstärkung hat das überhaupt nichts zu tun. Das kann man sich zum Beispiel für den ganzen Musikbereich überhaupt nicht vorstellen.
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