Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 286

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Aber bei den Filmschaffenden wird das Urheberrecht einfach an die Produzenten abgetreten. Die Regie hat dadurch nicht nur keinen Anspruch auf die entsprechenden Entgelte aus der Nutzung der Filme, sondern die Filmproduktionsfirmen können auch beliebig und willkürlich den Film inhaltlich oder wie auch immer bearbeiten.

Auch dazu haben wir einen entsprechenden Abänderungsantrag gestellt.

Ich bin davon überzeugt, dass, wenn Sie dieses Gesetz beschließen, es spätestens beim EuGH wiederum zurückgestellt wird und neu verhandelt werden muss, so wie Sie auch sehr sicher sind – das habe ich in der Rede von Kollegin Steinacker schon gehört –, dass die Diskussion bezüglich des Filmurheberrechts und all der Probleme, die aufgetaucht sind, nicht beendet ist, dass alles noch einmal von vorne beginnt und dass die Verhandlungen bezüglich dieses Gesetzes wirklich überschnell und vorschnell abgeschlossen wurden.

Zur Festplattenabgabe möchte ich nicht viel sagen. Wir wissen, dass das meiste von dieser Festplattenabgabe an die großen Produktionsfirmen – die international großen Produktionsfirmen – abwandern wird.

Aber angesichts zunehmender Cloud- und Streaming-Dienste ist die Festplatten­abgabe ohnehin obsolet. Kollegin Maria Fekter, Kultursprecherin der ÖVP, hat sehr schön gesagt, dass die Festplattenabgabe ein Relikt aus dem vergangenen Jahrhun­dert ist. Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen.

Niemand ist damit zufrieden, auch einige Abgeordnete der Regierungsfraktionen nicht. Sie werden trotzdem zustimmen und die Diskussion wird weitergehen. Wozu das Ganze? – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der erwähnte Abänderungsantrag wurde im Vorfeld verteilt. Er ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht ebenfalls mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde

über die Regierungsvorlage 687 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechts­gesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheber­rechts-Novelle 2015 – Urh-Nov 2015)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechts­gesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheber­rechts-Novelle 2015 – Urh-Nov 2015) wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z.3 lautet § 38 Abs.1:

„(1) Wer sich vertraglich verpflichtet, an der Herstellung eines gewerbsmäßig herge­stellten Filmwerks mitzuwirken, räumt dem Filmhersteller für den Fall, dass er hieran ein Urheberrecht erwirbt, mit den in § 39 Abs. 4 enthaltenen Beschränkungen ein unbeschränktes Werknutzungsrecht hieran ein, wenn er mit dem Filmhersteller nichts


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