sprochen wurde. Die Festplattenabgabe ist aus unserer Sicht ein nachhaltiger Schaden für die Urheber. Ihre Bemühungen, Herr Jarolim, Kollegin Hakel und Kollegin Steinacker, einen Kompromiss zu finden, sind mir wohl bewusst. Es ist aber ein Kompromiss, der einfach keine prinzipielle Lösung ist und der aus prinzipiellen Gründen abgelehnt werden muss.
Grund eins: Mit der Festplattenabgabe schwindelt man sich am eigentlichen Problem vorbei. Die Speichermedienabgabe unterstellt, dass das Volumen privat kopierter Werke über die Jahre gleich geblieben ist, aber dass es beim Inkasso hapert, weil die Leerkassettenvergütung nicht mehr greift.
Mit dieser Finte wird der eigentliche Sachverhalt schlicht und einfach vertuscht, nämlich dass die Privatkopie stirbt und einfach nicht mehr angefertigt wird. Wir streamen heutzutage, wir benützen Netflix, Spotify, YouTube, iTunes, was auch immer, und die Privatkopie fällt aus diesem Grund und aus dem Grund, dass es viele andere Lizenzierungsmodelle gibt, die zu keiner Privatkopie führen, nicht mehr an.
Das ist jetzt eine von mir, würde ich sagen, wohl begründete Vermutung, denn es gibt keine Studie. Wir haben so eine Studie im Vorfeld dieser Verhandlungen immer wieder eingefordert, doch es gibt keine.
Der zweite prinzipielle Grund: Es ist wirklich eine vertane Chance für Urheber. Man hätte sich hier an dieser Stelle auf eine Regelung einigen können, die im Sinne des Volumens der Privatkopievergütung auch nachhaltig sinnvoll ist. Wir reden hier volkswirtschaftlich von einer Größenordnung von zirka 20 Millionen €, da hätte sich sicher auch eine bessere Lösung finden lassen können, wie zum Beispiel eine Einpreisung bei jenen, die eine Vorlage in Verkehr bringen, oder ein Urheberabsetzbetrag, oder eine Regelung im Zuge einer Reduktion der Umsatzsteuer auf solche meritorischen Güter. – All das sind nur Vorschläge, die aber nie diskutiert worden sind.
Die prinzipiellen Gründe reichen eigentlich aus, um diese Speichermedienvergütung abzulehnen, es gibt aber noch ein paar Gründe, warum die konkrete Regelung einfach ganz falsch ist. Die Festplattenabgabe ist erstens alles andere als treffsicher und gerecht. Früher, auf der Leerkassette ist praktisch nur Material gelandet, das auch tatsächlich dieser Privatkopievergütung zugeführt werden konnte. Jetzt gibt es digitale Speichermedien, wo alles Mögliche, und nicht unbedingt nur vergütungsfähiges Material, darauf landet. Auf SD-Karten von Fotokameras werden Sie kaum Privatkopien finden, trotzdem sind alle diese Medien mit einer Abgabe belegt. Das ist keine treffsichere, verursachergerechte Lösung.
Zweitens wäre das noch irgendwie in Kauf zu nehmen, wenn diese Abgabe nicht so hoch wäre. Wir sprechen hier von 20 € – plus/minus – auf Speichermedien, das ist wirklich viel Geld. Wenn sich ein Haushalt über ein, zwei Jahre mehrere Geräte anschafft, dann sind wir gleich in einer Dimension von 100 € oder mehr. (Abg. Steinhauser: Das ist wirtschaftsfeindlich!) Möglicherweise, ja! (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Wenn man diesen Kollateralschaden bewusst in Kauf nimmt, dann wäre so eine Abgabe bestenfalls vertretbar, wenn sie nur in einer Bagatellhöhe zu entrichten wäre, aber das ist eben bei 20 € pro Speichermedium nicht der Fall.
Schlussendlich ist die Festplattenabgabe auch eine verdeckte Steuer. Wir sprechen hier von einer Deckelung von 29 Millionen € pro Jahr, aber diese 29 Millionen € werden ja zusätzlich mit einer Umsatzsteuer belegt. Das heißt, für den Finanzminister bleiben noch einmal bis zu 5,8 Millionen € Vorsteuerabzug nicht berücksichtigt. Auch das ist etwas, was nicht unerwähnt bleiben sollte.
Zusammengefasst kann man sagen, die Speichermedienabgabe ist wirklich ein großer Fehler. Sie löst nur oberflächlich und kurzfristig das Problem für die Urheber in Form
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