Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 296

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tragen soll, alle Betroffenen sind nicht wirklich zufrieden – ja, das ist nun einmal so bei einem Kompromiss –, aber eines kann dieser Entwurf: Er baut auf dem auf, was wir bisher gehabt haben, und er stellt sicher, dass diese Ansprüche über die Verwer­tungsgesellschaften auch wirklich einigermaßen abgedeckt und befriedigt werden können.

So gesehen bin ich der Meinung, dieses Gesetz ist besser als gar keines, aber – auch das sage ich gerne dazu – wenn jemandem ein besseres Modell einfallen würde, dann wäre ich dankbar und würde es gerne aufgreifen, nur ist noch niemandem etwas Besseres eingefallen, in ganz Europa gibt es kein besseres Modell, das wirklich funktionieren würde. (Abg. Steinhauser – in Richtung des Abg. Zinggl –: Stimmt ja gar nicht!)

Nein, auch das ist kein wirklich besseres Modell, aber vielleicht finden wir in Zukunft eines, das möchte ich gar nicht in Abrede stellen. Letztlich ist klar, dass diese Thematik sehr raschen Änderungen durch die technische Entwicklung unterworfen ist, keine Frage, auch das ist mir bewusst. Und diese Thematik werden wir ja insofern auch nicht los, als wir ja auch eine Richtlinie über die Verwertungsgesellschaften umzusetzen haben.

Natürlich haben wir, es ist schon erwähnt worden, auch die im Regierungsprogramm vorgesehene Neuregelung des Urhebervertragsrechtes umzusetzen. Wir werden uns auch dem stellen, selbstverständlich, es wird auch eine entsprechende Evaluierung geben. Also ich stehe nicht an zu sagen, das, was wir jetzt tun können, ist derzeit das Bestmögliche, aber in der Zukunft kann ich mir vielleicht auch eine Ideallösung vor­stellen, nur momentan sehe ich sie nicht wirklich, jedenfalls nicht so, dass man sie in funktionsfähiger Weise umsetzen könnte. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Vergessen Sie bitte Folgendes nicht: Wir haben in diesen Entwurf auch einige Dinge mit hineingenommen, die, glaube ich, schon erwähnenswert sind: Wir haben die freie Werknutzung für Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, Schulen, Universitäten erweitert, das macht absolut Sinn. Wir haben auch die freie Werknutzung für Men­schen mit Behinderungen erweitert. Wir haben das Zweitverwertungsrecht für wissen­schaftliche Autoren mit eingeführt.

Was diese sogenannte Cessio Legis betrifft, verstehe ich die Aufregung darüber nicht wirklich, denn es geht bitte um dispositives Recht, um die Privatautonomie. (Zwischen­ruf des Abg. Zinggl.) Es ist ja den Vertragspartnern völlig unbenommen, zu verein­baren, was sie wollen. Wenn die Regisseure mehr Rechte haben wollen, dann können sie das im normalen Wege der Vertragsgestaltung sicherlich auch durchsetzen, es bleibt dispositives Recht. Auch in Ihrem Vorschlag sind Sie, nehme ich an und hoffe ich auch, nicht so weit gegangen, da zwingendes Recht vorzusehen. Das sind Bereiche, wo man durchaus der Privatautonomie ihren Spielraum lassen soll, das ist auch gut so.

Daher sehe ich überhaupt keinen Grund dafür, dass man jetzt in diesem Punkt unbedingt irgendwelche Regelungen einbauen sollte, die in Wirklichkeit letztlich der freien vertraglichen Gestaltung der Betroffenen im Wege stehen. Das würde keinen Sinn machen.

Daher glaube ich wirklich, dass dieses Gesetz vielleicht nicht jene Rechtssicherheit bringt, die in diesem spröden Bereich in ganz Europa noch niemand wirklich erreichen konnte, aber es bringt ein Mehr an Rechtssicherheit. Von Rechtssicherheit kann man nie genug haben, und dieses Gesetz bringt mehr Rechtssicherheit als gar keines. Daher glaube ich, dass es zum jetzigen Zeitpunkt die beste Lösung ist und dieses Gesetz auch tatsächlich Sinn macht. Ich bitte daher auch um entsprechende Unterstützung. Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.29

 


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