Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 297

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fekter. – Bitte.

 


19.29.51

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Herr Staatssekretär! Wie bereits bei den Urheberrechts-Novellen Mitte der neunziger Jahre – ich hatte das Glück, dabei zu sein – und Anfang der 2000er-Jahre – auch da war ich dabei – hat es auch diesmal im Vorfeld fast unüberbrückbare, widerstreitende Interessen gegeben.

Ich bedanke mich hier vom Rednerpult aus bei den Oppositionsparteien für die konstruktive Zusammenarbeit im Vorfeld. Mehrere Anregungen, die dabei zutage getreten sind, haben wir aufgenommen. Ich entschuldige mich aber gleichzeitig bei den Oppositionsparteien, die bei diesen Gesprächen dabei waren, dafür, dass wir vor der Regierungsvorlage nicht weiter die Gespräche mit der Opposition auf parlamen­tarischer Ebene geführt haben. Herr Zinggl, Sie wissen es, es war auch schwierig, innerhalb der ÖVP zu einer einheitlichen Position zu kommen und die Regierungs­position für eine Novelle zu finden.

Wir haben aber ein paar gute Dinge in die Novelle aufgenommen, wie beispielsweise das Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Beiträge. Wir haben Rechte für Schulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen klargestellt, speziell auch im Sinne der freien Werknutzungen. Wir haben jetzt bessere Definitionen im Gesetz, es ist auch bezüglich der Schutzrechte wesentlich lesbarer, und vor allem haben wir für den Rundfunk bessere Zitatregelungen erreicht. Die schwierigen Themen aber waren einerseits die Cessio Legis, da muss ich sagen, die begrüße ich ausdrücklich so, wie sie derzeit im Gesetz formuliert ist. Es ist nämlich Vertragsfreiheit normiert, das heißt, die Parteien können sich das ausmachen, tun sie nichts, gibt es eine gesetzliche Vermutung.

Ich kenne natürlich die Wünsche der Filmschaffenden, dass sie mehr Rechte im Gesetz zwingend haben wollen, aber das behindert die Verwertung der Filme. Es nützt den Filmschaffenden am allerallermeisten, wenn wir viele Filme produzieren und diese gut verwertbar sind. Damit haben wir uns einen super Standort aufgebaut. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Österreich ist ein international anerkannter Filmstandort, auch deshalb, weil bei uns das Gesetz so klar geregelt ist, dass sich die Filme nachher auch verwerten lassen.

Dass ich keine Freude mit der Speichermedienabgabe habe, ist bekannt. Ich stimme aber trotzdem zu, da einerseits damit Altlasten zwischen Handel und Verwertungs­gesell­schaften gelöst werden, die erheblich waren, und andererseits klare Regeln die Verhandlungspartner in ein aus meiner Sicht überschaubares Korsett bringen. Für mich persönlich sind die Prozentsätze – 6 Prozent, 11 Prozent – viel zu hoch. Es kann wirklich leicht passieren, dass, wie Herr Rosenkranz ausgeführt hat, schon im Sep­tember der Deckel erreicht ist, und dann ist das bürokratische Prozedere im Hinblick auf die Rückvergütung doch etwas, was nicht so einfach zu bewerkstelligen ist.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich begrüße ausdrücklich, dass die Transparenz für die Verwertungsgesellschaften umgesetzt wurde – speziell, dass die Richtlinie vorweggenommen wurde – und wir jetzt bessere Transparenzverpflichtungen für Verwertungsgesellschaften haben.

Die Richtlinienumsetzung bis zum Frühjahr 2016 wird aber noch klarere Mindest­stan­dards für Urheberrechtsverträge für die Verwertungsgesellschaften bringen müssen, vor allem im Hinblick auf den Konsumentenschutz und die Frage: Wie geht es den „kleinen“ Künstlern mit ihrer Übermacht in der Verwertungsgesellschaft? – Auch das


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