Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 307

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sonstwo, also muss ich es wieder auf einen externen Datenträger speichern. Und dann zahle ich bei Ihrem Modell wieder. Genau das ist das Problem!

Das Problem ist, dass den Künstlern kein Schaden entsteht, dass aber, ganz im Gegen­teil, mir als den Konsumenten der Schaden entsteht, ich habe den Schaden. Also was bitte, um Himmels Willen, wollen Sie laut EU-Recht hier abgelten? – Es gibt hier keinen Schaden.

Auch wenn ich mir eine CD kaufe, für die ich ja wieder gezahlt habe, und diese CD dann, weil ich nicht im Auto hundert CDs spazieren führen will, auf eine SD-Karte speichere, um sie dann im Auto – und das geht ja bei den modernen Autos – übersichtlicher und besser geordnet zu haben, entsteht ja auch kein Schaden. Oder glauben Sie, dass ich eine zweite CD kaufen würde, wenn ich das nicht könnte? – Das würde ich ja nicht machen.

Das heißt, wenn ich versuche, das Format zu ändern, damit es besser für die Abspiel­geräte passt, dann entsteht auch kein Schaden. Der muss auch nicht abgegolten werden.

Da sprechen wir noch nicht von den hunderten, tausenden Österreichern, die sich zum Beispiel ein Handy kaufen, für das sie jetzt 20 € mehr zahlen müssen, und dieses Handy nie Musik oder sonst etwas sieht, denn viele Österreicher verwenden das Handy einfach nur zum Telefonieren; und trotzdem ist diese Abgabe darauf. Oder wenn sich jemand einen Computer kauft und ihn hauptsächlich für Textverarbeitung und ein bisschen Internetsurfen braucht, ist auch dann diese Abgabe auf diesem Gerät. Genau das ist das Problem!

Das heißt, das ist in Wahrheit eine Extrasteuer, die eingehoben wird. Da geht es überhaupt nicht um Künstler. Es geht nicht darum, dass die Künstler irgendetwas abgegolten bekommen sollen, denn sie haben keinen Schaden. Wo ist der Schaden? Erklären Sie mir das einmal! Wo ist der Schaden? – Bei all den Dingen, die ich jetzt aufgezählt habe, gibt es keinen Schaden.

Wenn Sie etwas tun wollen, nämlich die illegalen Kopien heranzuziehen, um sozu­sagen die illegalen Kopien abzudecken, dann ist es gegen das EU-Recht; genau das will die EU ja nicht! Da gibt es dann andere Mechanismen, um gegen illegale Aktivitäten vorzugehen. Aber wenn es um legales Streaming geht, wenn es um legale Kopien geht, dann ist das abgedeckt, dann gibt es auch keinen Schaden.

Und wenn dann diese Verwertungsgesellschaften, die aus meiner Sicht mitunter sehr fragwürdig sind, da sie sehr viel für sich selbst verwenden, mehr Geld wollen und zu Ihnen kommen, Herr Ostermayer, und dann von Ihnen das einfordern, dann mag das schon sein, dass die gerne mehr Geld hätten. Das ist ja keine Frage, natürlich kommt von den Leerkassetten weniger rein. Aber es ist etwas anderes, dass Sie dann aus­reiten und den Steuerzahler wieder zur Kasse bitten. Das ist dann sozusagen die Kehrseite der Medaille.

Wenn Sie schon etwas für die Künstler tun wollen, dann erheben Sie diese Abgabe auf das Original und nicht auf die Speichermedien, da Sie ja nicht wissen, was man da darauf speichert. Ich habe zum Beispiel zu Hause einen riesengroßen Speicher, da sind nur Urlaubsbilder, Fotos von meinen Kindern und sonstige Bilder drauf. Da ist überhaupt kein einziges Musikstück drauf. Und trotzdem muss ich zahlen.

Wenn Sie schon etwas tun wollen, dann erheben Sie Steuern auf das Original, denn nur das Original kann kopiert werden, vielleicht sogar illegal. Da könnten Sie dann tatsächlich etwas tun, und das wäre dann auch fair. Aber machen Sie keine Extra-


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