Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 306

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deutig nicht 100 Prozent des Marktes dar. Es ist wahrscheinlich auch eine Generationenfrage, aber wenn man sich die Musikmarktzahlen von 2014 anschaut, dann sieht man genau den Trend in diese digitale Richtung, in die Streamingrichtung gehen. Aber es wurden im Jahr 2014 immerhin noch 46 Prozent über physische Träger bezogen.

Wir haben es auch schon gehört, wenn es das Recht auf Privatkopie gibt, dann muss es auch abgegolten werden. Ich glaube, das ist auch hier im Haus unumstritten. Ich könnte jetzt auch ganz höflich Herrn Minister Ostermayer bitten, dass er das aus seinem Budget zahlt, das wird er wahrscheinlich nicht machen werden. Mein Wunsch wäre dennoch gewesen, dass es einen gemeinsamen Weg zwischen den Werke­inhabern, den Rechteinhabern und auch den Nutzern gibt.

Ich glaube durchaus, es gibt noch immer sehr attraktive, sympathische Lösungen hier im Raum, die man sich genauer anschauen muss – genauer anschauen auch des­wegen, da es noch offene Fragen gibt hinsichtlich der Höhe der Abgabe beziehungs­weise der technischen Umsetzung.

Herr Minister Brandstetter hat sich in der Diskussion sehr offen gezeigt, musste aber aufgrund seiner legistischen Zuständigkeit Rechtssicherheit schaffen.

Herr Minister Ostermayer, Sie haben gesagt, Sie haben sich im Vorfeld auch mit Alter­nativen auseinandergesetzt. Ich hoffe, Sie machen das auch weiterhin. Entschuldigen Sie, ich bin durchaus ein bisschen pessimistisch in die Richtung – im Gegensatz zur Kollegin Hakel –, dass wir, wenn auch heute der Beschluss fällt, sehr lange ein ver­altetes Modell handhaben müssen.

Ich stehe dennoch für Gespräche bereit, wenn es Alternativen gibt und wir den Weg für ein modernes Modell bereiten. (Beifall bei der ÖVP.)

19.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


19.55.33

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Meine Damen und Herren! Wenn man sich die Leerkassettenabgabe ansieht und mit der jetzt geplanten Abgabe ver­gleicht, dann sieht man eines ganz deutlich: Die Leerkassettenabgabe war sinnvoll und war notwendig.

Es können sich vielleicht viele noch daran erinnern, wie sie mit dem Kassettenrekorder beim Radio gesessen sind und darauf gewartet haben, dass die Lieblingsmusik kommt, und dann auf die Aufnahmeknöpfe gedrückt haben, um in den Genuss der Lieblingsmusik auf Kassette zu kommen; und zwar ohne, dass sie etwas dafür bezahlt haben. Auch ich habe das in meiner Jugend gemacht, habe das dann in den Walkman gesteckt und mich daran erfreut.

Da war diese Abgabe natürlich sinnvoll. Warum? – Weil da ein Schaden entstanden ist. Es ist ein Schaden entstanden, und zwar den Urhebern. Die Urheber haben diese Musikstücke gesendet, dafür wurden sie natürlich entlohnt. Aber ich habe daraus einen Vorteil gezogen, ohne dass ich dafür bezahlt habe. Da war das vollkommen sinnvoll.

Heutzutage sieht die Lage aber anders aus, denn wenn ich mir heute legal über das Internet ein Musikstück herunterlade, dann zahle ich bereits für dieses Musikstück. Und wenn ich dann dieses Musikstück – anders geht es ja nicht – auf meiner Festplatte am Computer speichere, dann zahle ich wieder. Das heißt, ich habe dann zweimal gezahlt. Aber am Computer fange ich damit nicht viel an. Ich will es ja im Auto hören oder


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