mieren, Artikel 15 verbrieft für Kinder das Recht, sich frei zu versammeln und sich zusammenzuschließen.
Der Vorbehalt wurde eingelegt, weil damals einer Mehrheit klar war, dass es im Interesse der Eltern, und nicht nur im Interesse, sondern dass es Pflicht der Eltern sein kann, einzuschreiten, wenn die Gefahr besteht, dass das Konsumieren von Druckwerken oder Medien – Pornographie zum Beispiel, gewaltverherrlichende Darstellungen – oder auch ein bestimmter Umgang – Drogenmilieus – ein Einschreiten nicht nur rechtfertigt, sondern auch erforderlich macht. (Beifall bei der FPÖ.)
Es hat natürlich auch früher schon Gruppen gegeben, die sich aus ihrer Sicht gegen diese Vorbehalte ausgesprochen haben. Gemäß einer ganz klaren ideologischen Tradition sehen die die Familie weniger als autonome Einheit denn unter Generalverdacht und vertreten also ein Gesellschaftsmodell: hier das Kollektiv, der Staat, und da die Einzelnen. Das ist folgerichtig aus deren Sicht. Wir sehen das natürlich völlig anders. Für uns ist die Familie eine Einheit, auf der der Staat gründet, die auch dem Staat vorausgeht. Staatliche Eingriffe sind nur dann gerechtfertigt, wenn die Familie versagt und das Kindeswohl gefährdet ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir sind der Meinung, dass diese Kinderrechtskonvention mit diesen Vorbehalten eine gute Sache war. Diese Vorbehalte waren vernünftig 1992 und sind es auch heute noch. Und jetzt frage ich mich natürlich schon: Warum nehmen Sie jetzt davon Abstand? Die Begründung war mit einem ganz eleganten Ausdruck versehen, und zwar verweisen Sie oder Ihre Ministerin – die Familienministerin war das – verweist auf den evolutiv-dynamischen Charakter der Menschenrechte. Das ist nun wirklich interessant! Den Begriff möchte ich jetzt noch kurz untersuchen. Was soll denn das heißen? – Heißt das, dass Sie sich bereits zu Beginn, bei der Ratifizierung der Konvention, darüber im Klaren waren, dass Sie das halt jetzt einmal machen, also die Kritiker, vor allem auch in Ihren Reihen (in Richtung ÖVP), die eben diese Vorbehalte vorgebracht haben, mit der Einlegung eines Vorbehalts beruhigen und dass dann irgendwann einmal die Vorbehalte ihre Rechtfertigung, ihren Sinn verlieren, und dass Sie dann das machen, was Sie heute tun, nämlich dass Sie das streichen? Oder ist das eine nachträgliche Rechtfertigung, also keine bewusste Strategie, sondern Sie müssen sich jetzt irgendwas zurechtlegen, damit Sie erklären, was diesen Schwenk rechtfertigen soll?
Beides ist schlecht, und beides zeigt aber – und das ist das Üble daran – eine Konstante Ihrer Politik. Sie haben das beim Fortpflanzungsmedizingesetz vorgeführt. Sie führen es uns vor bei der Kinderbetreuung, bei der Wahlfreiheit. Wir sehen das und befürchten schon, wo das noch enden wird, was nämlich die Frage von Ehe- und Adoptionsrechten betrifft. (Beifall bei der FPÖ.)
Und jetzt wage ich noch, um Sie zu erfreuen, eine Diagnose: Warum ist das denn so? – Sie haben ein Trauma. Das haben Sie sich irgendwann so rund um das Jahr 1968 aufgerissen, als Sie zu der Vorstellung gelangen mussten, Ihre Positionen seien überholt und nicht mehr mehrheitsfähig. Darauf kann man natürlich in verschiedener Weise reagieren. (Abg. Schönegger: Sind Sie Psychologin?) Man könnte sich auf seine Fundamente zurückziehen, sich seiner Prinzipien besinnen, das Zeitgeistige wegstreichen und versuchen, diese Prinzipien zeitgemäß zu formulieren, wieder in die Debatte zu bringen und den Zeitgeist zu gestalten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lopatka: Das machen wir!)
Was Sie aber gemacht haben, ist etwas völlig anderes: Sie haben sich schlicht und einfach, manche murrend, manche widerwillig, manchen war es ganz egal, vom Zeitgeist, den andere geprägt haben, in eine bestimmte Richtung treiben lassen. (Beifall bei der FPÖ.)
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