Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 313

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Und dann am Schluss, wenn es dann so weit war, wie es heute zugegebenermaßen in einem etwas peripheren Punkt ist – aber wir haben da auch schon ganz wichtige Punkte gehabt –, haben Sie diesen Prozess dann auch noch vergessen und verdrängt.

Was jetzt als Nächstes kommt, und da fürchte ich mich ja eigentlich schon, wo das hinführen wird, ist – es gibt immer schöne Titel, Kinderrechtskonvention ist etwas ganz Wunderbares, da muss man erst aufdröseln, was auch dahinterstehen kann – die Sexualpädagogik der Vielfalt. Das kommt jetzt als Nächstes, und daran sehen wir schon, wie wichtig es ist, klarzumachen, dass Elternrechte gelten, denn was wir von dieser Seite (in Richtung SPÖ) schon hören, ist: Wenn Eltern so verkorkst sind, sich nicht mit den modernen Gegebenheiten zurechtfinden und einer liberalen Gesellschaft im Weg stehen, dann muss man das auch gegen die Eltern machen!

Solche Artikel habe ich auch schon gelesen, und solches wurde auch im Ausschuss schon gesagt. Es wäre wirklich hoch an der Zeit, dass Sie sich zusammenreißen!

Bis dahin werden wir von der FPÖ allein die Position der Familien vertreten. (Beifall bei der FPÖ.)

20.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.

 


20.18.49

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, vor allem ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen der freiheitlichen Partei! Eine Bitte vielleicht: Lassen Sie die geschätzte Frau Kollegin Rosenkranz öfter sprechen, denn dann braucht sie nicht bei diesem Thema alles hineinzupacken, was ihr zu dem Thema einfällt! Das hat nämlich alles nicht dazu gepasst, was Sie jetzt gesagt haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Darmann: Hat das wehgetan, in den Spiegel zu schauen? – Weitere Zwi­schen­rufe bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aufregung ist ja nicht angebracht. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass Kinder das schwächste Glied der Gesellschaft sind. Und jede einigermaßen vernünftige und jede einigermaßen entwickelte Gesell­schaft hat alles zu tun, um dieses schwächste Glied der Gesellschaft zu schützen. Das ist ja unbestritten, und dazu stehen wir auch, das ist überhaupt keine Frage. (Abg. Höbart: Das war jetzt eine Luftblase!)

Die Annahme jedoch, dass aufgrund dieser Vorbehalte, die wir damals bei der Kinderrechtskonvention angemeldet haben, die Situation der Kinder in Österreich besser wäre oder umgekehrt durch das Auflösen dieser Vorbehalte und das Zurück­ziehen dieser Vorbehalte die Situation der Kinder in Österreich schlechter wäre, ist schlicht absurd. Es ändert sich nämlich gar nichts daran, denn die MRK hat weiterhin Gültigkeit und die Eingriffsvorbehalte der MRK gelten weiter, also es ändert sich nichts.

Daher ist es nur logisch und sinnvoll, diesen Schritt heute zu setzen. Wir folgen damit im Übrigen auch der Wiener Erklärung aus dem Jahr 1993. Auch die Bundesrepublik Deutschland und viele andere Staaten in Europa, Tschechien, Malta, Norwegen, die Slowakei, Slowenien, Serbien, Großbritannien und so weiter, haben ihre ursprünglich eingebrachten Vorbehalte zurückgezogen, weil sie eben inhaltlich obsolet geworden sind. (Abg. Darmann: Man muss ja nicht jeden Blödsinn nachmachen!)

Daher, liebe Frau Kollegin Rosenkranz – wir sitzen ja nebeneinander und diskutieren auch hin und wieder gerne miteinander –: Streiten wir doch nicht um des Kaisers Bart bei diesem Thema! Wir sind uns ja einig. (Abg. Deimek: Das wäre mir jetzt aber neu!)


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