Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 314

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Lassen Sie uns daher über alle Parteigrenzen hinweg gemeinsam dafür kämpfen, das Leid der Kinder auf dieser Welt zu lindern, gerade in dieser Zeit, in der im Nahen Osten, in Afrika und so weiter einer ganzen Kindergeneration die Zukunft gestohlen wird, von Verbrechern à la IS oder Boko Haram! Kämpfen wir also gemeinsam dafür, dieses Leid zu lindern!

Ich als Steirer darf mit dem großen steirischen Dichter schließen, mit Peter Rosegger: „Ein Kind ist ein Buch, aus dem wir lesen und in das wir schreiben sollen.“ – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Feichtinger.)

20.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


20.21.25

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kollege Schönegger hat es schon so schön beschrieben: Die Kinder sind das schwächste Glied in der Kette und bedürfen unseres besonderen Schutzes.

Kinder haben Rechte – diese wurden unter anderem in der Kinderrechtskonvention kodifiziert.

Dieser Konvention liegen vier Leitprinzipien zugrunde: das Recht auf Gleichbe­hand­lung und Schutz vor Diskriminierung, die Vorrangigkeit des Kindeswohls, die Sicherung von Entwicklungschancen und die Berücksichtigung des Kindeswillens.

Und die auf den genannten Grundprinzipien aufbauenden Rechte der Konvention glie­dern sich in drei Bereiche: das Recht auf Förderung und Entwicklung – „provision“ –, das Recht auf Schutz – „protection“ – und das Recht auf Beteiligung – „participation“.

Anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens – das wurde schon dargelegt – wur­den von Österreich einige Vorbehalte eingelegt. Es hat sich nunmehr bei der Über­prüfung herausgestellt, dass die Zurückziehung dieser Vorbehalte die Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihrer Eingriffsvorbehalte nicht beein­trächtigen würde. Vielmehr wird diese Zurückziehung ein klares Bekenntnis Öster­reichs zur vollständigen Umsetzung der Kinderrechtskonvention zum Ausdruck bringen, wie auch vom Ausschuss für die Rechte des Kindes gefordert.

Wir ersuchen daher um breite Zustimmung zur Zurücknahme dieser Vorbehalte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


20.23.00

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zentrale Herausforderung der Kinderrechtskon­ven­tion liegt doch in der Umsetzung und in der Verwirklichung. Und das ist auch das, wofür sich die Staaten auch tatsächlich einsetzen müssen und sollen: die Gewähr­leistung der Wahrung der Kinderrechte.

Die UNO hat das anhand eines Staatenberichtes zu überprüfen, gemeinsam mit den NGOs, und das geschah auch 2005 und 2012. Und eine der Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses war eben, diese Vorbehalte zurückzunehmen.

 


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