Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 315

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Wie mein Vorredner schon gesagt hat: ein Formalakt. Kindern in Österreich hilft das wenig, bringt es auch wenig, weil dieser Formalakt einfach nur die UN-Kinderrechts­kon­vention betrifft und kein einziges Kind direkt in Österreich weiter schützt und auch mehr schützt, als das bisher der Fall ist oder leider auch nicht.

Herr Minister! Ich glaube, Sie gehören zu jenen Personen, die die Konvention anerken­nen und auch wissen, was es bedeutet, eine Konvention, die ratifiziert ist, im Bundes­verfassungsrang zu haben, aber auch als Konvention zu haben. Gleichzeitig ist es aber so, dass Flüchtlingskinder und schutzsuchende minderjährige Unbegleitete noch immer nicht Schutz in Österreich genießen. Es gibt noch immer den Vorbehalt, dass Strafrecht immer vor Fremdenrecht geht. Es gibt noch immer den Vorbehalt im BVG, dass Flüchtlingskinder nicht entsprechend geschützt werden wie alle anderen Kinder. Österreich unterscheidet noch immer zwischen Flüchtlingskindern und Nicht-Flücht­lingskindern. Und ich finde, es ist endlich an der Zeit, gerade auch im Lichte der Krisen und Kriege, der Verfolgungen und der Schutzsuchenden, dies zu ändern.

Herr Minister, es liegt an Ihnen, hier auch klare Schritte zu setzen und zu sagen: Ja, jedes Kind ist in Österreich tatsächlich gleich viel wert. – Das ist auch das, was der Kinderrechtsausschuss Österreich weiterhin empfiehlt. Dieser Vorbehalt tut Kindern nichts, durch die Zurückziehung gibt es keine Verbesserungen. Es braucht tatsächlich endlich richtige Schritte in die richtige Richtung. (Beifall bei den Grünen.)

20.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


20.25.35

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Das war jetzt wirklich spannend, weil sowohl Kollege Schönegger als auch Kollege Feichtinger natürlich recht haben damit, dass die Angstszenarien, die Frau Kollegin Rosenkranz hier gezeichnet hat, nicht stimmen, denn es waren, wie gesagt, wirklich immer nur Vorbehalte, die halt irgendwie schon vorsorglich abgegeben wur­den, und es gab nie einen Widerspruch, der in irgendeiner Art und Weise dagewesen wäre.

Das heißt, es ändert sich auch konkret wirklich nichts, und das haben jetzt beide Redner von den Regierungsparteien hier zugegeben. Das ist schon auch spannend, denn in der Regierungsvorlage steht wörtlich drinnen, dass wir hiermit ein umfas­sen­des Bekenntnis zur Umsetzung der Kinderrechte ablegen. Und das stimmt halt einfach nicht, weil die Vorbehalte immer irrelevant waren, wie die Prüfung von Frau Familien­ministerin Karmasin ergeben hat, weshalb sie jetzt zurückgezogen werden. Nur: Wir legen hier eben kein umfassendes Bekenntnis ab. Wir machen de facto nichts.

Die wesentlichen Punkte, wie die Umsetzung der Kinderrechtskonvention erfolgt, damit endlich alle Kinder in Österreich die gleiche Betreuung bekommen – egal, ob sie aus dem In- oder Ausland sind –, das wird wieder nicht geregelt.

Geregelt wird auch wieder nicht die Sache mit dem Fakultativprotokoll. Österreich ist immer noch säumig, das endlich zu ratifizieren. Es geht darum, dass Kinder sich direkt an den UN-Kinderrechtsausschuss wenden können, dass sie ihre Rechte auch wirklich geltend machen können. Das müssten wir endlich machen, aber das tun wir nicht. Das sind Dinge, die wirklich etwas ändern könnten und die die Rechtsstellung von Kindern verbessern könnten.

Und deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

 


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