Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifikation des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat das 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zur Beschlussfassung vorzulegen.“
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Wenn Sie wirklich etwas für Kinder und für die Rechte von Kindern tun wollen, dann stimmen Sie dem zu. Die Vorbehalte, die wir zurückziehen, sind völlig egal. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
20.27
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen betreffend Ratifikation des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (501 d.B.): Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Vorbehalte zu Art. 13, 15 und 17 sowie der Erklärungen zu Art. 38 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (720 d.B.) (TOP 17)
Am 19. Dezember 2011 beschloss die UN-Generalversammlung mit dem 3. Fakultativprotokoll endlich auch die Möglichkeit einer Individualbeschwerde bei Verletzungen von Kinderrechten. Im Zuge des vorgesehenen Individualbeschwerdeverfahrens kann sich der Einzelne oder eine Gruppe von Betroffenen nach Erschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges an den unabhängigen UN-Kinderrechtsausschuss wenden und die Rechtsverletzung durch einen Staat vorbringen. Im Falle von schweren, systematischen Kinderrechtsverletzungen ist ein Untersuchungsverfahren vorgesehen.
Um Kinder als Rechtsträger gegenüber dem Staat zu stärken ist es daher essentiell, auch das 3. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zu ratifizieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat das 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zur Beschlussfassung vorzulegen.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
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