nunmehr ohnehin in den Zwischenrufen schon mehrfach angeführt. Der weitere Verlauf des Falles darf damit als bekannt vorausgesetzt werden.
Kollege Vetter hat bereits umfassend ausgeführt, was das Auslieferungsabkommen beinhaltet. Die Rechtsgrundlage, die wir damit haben, brauchen wir eben in Zeiten einfach möglicher, internationaler Reisebewegungen, um österreichischen Strafverfolgungsbehörden umfangreichere Möglichkeiten zu eröffnen, der Leute habhaft zu werden, die sich nach Brasilien abgesetzt haben. Der Herr Bundesminister hat sie im Ausschuss so schön als „Spitzbuben und Spitzbübinnen“ bezeichnet, die sich der österreichischen Strafverfolgung entziehen wollen.
Die Auslieferungen werden nunmehr auf eine vertragliche Grundlage gestellt und das Abkommen in Kraft gesetzt, um die Durchführung der Auslieferungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Der Justizausschuss hat dem Abschluss dieses Abkommens bereits einstimmig zugestimmt, und wir ersuchen daher auch um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
20.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 490 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. (Präsident Hofer wartet, bis sich auch Abg. Weninger erhebt.) – Jetzt ist es einstimmig angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (501 d.B.): Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Vorbehalte zu Art. 13, 15 und 17 sowie der Erklärungen zu Art. 38 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (720 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.
20.12
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Sehr verehrte Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Man kann natürlich der Meinung sein, dass es sich hiebei um einen Nebenschauplatz handelt, aber auf der anderen Seite ist es sehr reizvoll, denn es ist ein Stück Politik, das so bezeichnend darstellt, was man als das Elend einer bürgerlichen Partei, die sich noch dazu als Familienpartei bezeichnet, betrachten kann. (Beifall bei der FPÖ.)
Worum geht es? – 1992 hat die Republik Österreich die Kinderrechtskonvention ratifiziert, und damals hat man gegenüber drei Paragraphen, drei Artikeln – 13, 15, 17 – einen Vorbehalt eingelegt.
Die Artikeln 13 und 17 betreffen das Recht von Kindern – wir sprechen von Kindern, wohlgemerkt –, Druckwerke und somit auch neue Medien uneingeschränkt zu konsu-
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