Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 331

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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich danke dem Herrn Justizminister für sein Kommen und erteile als erstem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Abgeordnetem Mag. Groiß das Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


21.16.28

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Wer hat noch nie Aussagen wie die folgenden gehört: Wer arbeiten will, dem fehlt sein Startkapital; wer neue Ideen hat, dem fehlt es an Eigenkapital oder an Sicherheiten; Unternehmenswachstum braucht Liquidität; wer in die Schieflage gerät, dem darf und kann nicht geholfen werden; Bürger wollen gemeinsam Infrastruktur errichten und betreiben; Umweltpolitik wie Kleinkraftwerke, Photovoltaikanlagen und dergleichen wollen gemeinsam umge­setzt werden; Geldgeber suchen Innovationen; der kleine Sparer möchte sich auch an Technologie- oder regionalen Projekten beteiligen; Investoren, Stiftungen wollen ihr Geld in Österreich anlegen, finden aber keine entsprechenden Projekte.

All diese Fragen sind derzeit sehr oft blockiert – blockiert durch Anlegerschutz­bestim­mungen, durch Geldwäschebestimmungen, durch unhandliche Besteuerungsvor­schrif­ten, durch Kosten für Prospekterstellung, Prüfung und Versicherungspflichten, die oft mehr ausmachen als das Geld, das benötigt wird.

Viele Unternehmen konnten daher bis jetzt nicht gegründet werden, nicht wachsen oder auch nicht überleben. Viele Arbeitsplätze konnten nicht geschaffen werden oder konnten nicht erhalten werden. Viele Innovationen landeten in der Schublade, weil das entsprechende Geld nicht vorhanden war.

Mit dem vorliegenden Gesetz ermöglichen wir nun, dass Unternehmen Mezzanin­kapital bis zu 1,5 Millionen € prospektfrei ausloben können, dass Unternehmen bis 5 Millionen € nur ein Prospekt light zu wesentlich geringeren Kosten benötigen. Dieses Gesetz ermöglicht Internetplattformen, dabei zu helfen, Informationen im Web zu verbreiten, und bei der Crowd Geld einzusammeln. Dieses Gesetz ermöglicht auch, dass diese Internetplattformen ein öffentliches Angebot herausgeben können und es damit zu einer Kapitalertragsteuer und einer Endbesteuerung kommen kann. Dieses Gesetz ermöglicht es, einen Anlegerschutz sicherzustellen, dass die Beträge so beschränkt sind, dass jeder sein Risiko einschätzen und das auch nutzen kann.

Um aber ein wirklich großes Wachstum, das möglich ist, zu erreichen, bedürfte es noch ein paar kleiner Punkte.

Es wäre notwendig, dass die Projekte, die Plattformen, die mit verbrieften Wert­papieren agieren, ohne zusätzliche Auflagen weiterhin dieselben Prospekthöhen durch­führen können. Wir bräuchten die Unterstützung und die Erlaubnis, einen Sekundärmarkt zu errichten, damit das durchgeführt werden kann. Die steuerliche Absetzbarkeit von Risikokapital wäre erforderlich, um wirklich einen Schwung in diese Finanzierungsform zu bringen.

Dieses Gesetz öffnet uns neue Türen. Es wird eine positive Ergänzung zur Banken­finanzierung sein und wird Wachstum auslösen. Gehen wir gemeinsam durch diese Tür und unterstützen – auch mit den einen oder anderen rechtlichen Ergänzungen – in Zukunft das Wachstum von innovativen Klein- und Mittelbetrieben! Ermöglichen wir echte Bürgerkapitalbeteiligungen, ermöglichen wir die gemeinsame Umsetzung von Klimapolitik, regionalpolitischen Maßnahmen, und erlauben wir den Menschen, ihr Geld so zu investieren, wie sie es für richtig halten!

 


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