/Nichtraucherinnenschutzgesetz: Wir wissen alle, dass Rauchen nicht unbedingt gesund ist; das ist unstrittig. Ebenso unstrittig ist, dass alle Maßnahmen zur Vermeidung der sogenannten ersten Zigarette als positiv zu behandeln sind. Aber ebenso bedarf es einer Differenzierung, wenn plakativ überall, in allen Anträgen steht, es sind ungefähr 600 000 Passivraucher, die zu Tode kommen, und 5 Millionen Bürgerinnen und Bürger weltweit sind vom Tabaktod betroffen.
Mir hätte es gefallen, wenn man zum Beispiel dazugeschrieben hätte, dass nur in Österreich Todesursache Nummer eins mit 42,7 Prozent Herz-Kreislaufsystem-Erkrankungen sind – die Frauen sind noch stärker davon betroffen –, durch den Tabakkonsum, und dass bösartige Neubildungen 25,5 Prozent ausmachen und Atmungsorgane 5 Prozent. Das hätte ich mir gewünscht, dass man das in Anträge hineinschreibt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich hätte mir gewünscht, dass man hineinschreibt, dass die 3 Millionen Krankenstandstage zum Teil auch auf den Tabakkonsum zurückzuführen sind und dass man höchstwahrscheinlich auch die Spitalstage von fast 2 Millionen unter anderem dem Tabakkonsum zuschreibt.
Zum einen ist das Tabakgesetz nämlich ein totalitäres. Alles, was raucht, ist verboten. Es geht an und für sich nicht darum, ob das die Pfeifen sind, die Zigarren, die Zigaretten et cetera, ob das der Wasserdampf ist – nicht nur Tabak, nikotinhältige Produkte, auch der Wasserdampf aus Kräutern ist verboten.
Zum anderen kommt es jetzt zu dem sogenannten Gastronomie-Versammlungs- und Gastrechtsvergrämungsgesetz. Ja, ein Vergrämungsgesetz, wenn man liest, wo das Rauchverbot überall gilt:
Es gilt in Räumen für Unterrichts- und Fortbildungszwecke, Verhandlungszwecke, schulsportliche Betätigung, die Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken. Es gilt auch in Mehrzweckhallen, Vereins-, Versammlungs- und Veranstaltungsräumen, in Festzelten, auch in Räumen für Vereinstätigkeiten, und so weiter, und so weiter.
Bitte, wo bleibt denn da die Vereins-, Versammlungs-, Veranstaltungsfreiheit? Gibt es denn das in Österreich noch? Was ist ein Gastrecht? Wo bin ich noch Herr im eigenen Haus? (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)
Wie diskussionswürdig dieses Gesetz ist, zeigt das Leitbild aus dem Budget, Untergliederung Gesundheit. Zitat Gesundheitsministerium:
„Gesundheit ist der Zustand völligen körperlichen, seelisch-geistigen und sozialen Wohlbefindens,“ – und jetzt kommt’s – „für dessen Höchstmaß jeder Mensch seine eigene Norm hat.“
Was stimmt jetzt? Das, oder ist es das Gesetz? Oder widersprechen Sie diesem Leitbild?
Man könnte jetzt natürlich die Dinge vom Arbeitsmarkt anführen. Man könnte von der Kriminalisierung einer Berufsgruppe sprechen, von einer Missachtung von Hab und Gut. Kollege Katzian hat gestern gesagt, die Arbeitnehmer seien die Leistungsträger der Gesellschaft. – Ich widerspreche dem. Natürlich sind Arbeiterinnen und Arbeiter Leistungsträger der Gesellschaft, die Bauern und die Selbständigen sind das aber bitte auch! (Beifall bei der FPÖ.)
Im Mückstein-Antrag – ich schätze Kollegin Mückstein sehr – wird sogar noch geschrieben über Passivraucherräume, über Partikelchen in den Tapeten, alles sei so schädlich, man könne gar nichts mehr tun. – Da weise ich aber darauf hin, dass dann jedes Fondue, jedes Zelebrieren von Duftkerzen, Räucherstäbchen und Kerzenarran-
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