Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 75

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11.46.28

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass diese Ausweitung des Nichtraucherschutzes heute beschlossen wird. Es ist auch ein guter und wichtiger Schritt in Richtung Arbeitnehmer- und Arbeitnehme­rinnenschutz.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit aber auf einen anderen Punkt lenken, der auch in dieser Regierungsvorlage enthalten ist, der quasi hineingemogelt worden ist.

Diese Regierungsvorlage sieht nämlich vor, dass künftig der Bericht der Arbeits­inspektion dem Parlament nur mehr alle zwei Jahre zur Beratung vorzulegen ist – nicht mehr jährlich wie bisher. Meine Damen und Herren, dieser Bericht löst im Sozial­ausschuss immer eine wichtige Debatte zum Thema Arbeitsschutz aus, und zwar basierend auf konkreten Daten und Fakten.

Meine Damen und Herren, Arbeitsschutz ist ein extrem wichtiges Thema. Es geht um den Schutz vor Unfällen, Erkrankungen, Schäden, die durch Erwerbsarbeit entstehen. Es geht darum, die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erhalten, auch die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, und es geht ganz besonders um den Schutz von besonders schutzwürdigen Gruppen, etwa Schwangeren, Jugendlichen oder Leuten, die regelmäßig mit sehr gefährlichen Stoffen hantieren.

Meine Damen und Herren, als verantwortliche Politikerin möchte ich mindestens einmal jährlich – mindestens einmal jährlich! – die Gelegenheit haben, diese Dinge auf Basis von Daten zu diskutieren, darüber zu beraten. Der Arbeitsmarkt ist extrem dynamisch, und man muss schauen: Was kommt daher? Wo müssen wir reagieren? Wo müssen wir Maßnahmen ergreifen? – Es gibt schwierige Entwicklungen im Bereich der psychischen Belastungen. Wir haben Probleme bei der Arbeitszeitüberschreitung bei Jugendlichen. Wir haben Probleme beim Verwendungsschutz von Schwangeren. Das müssen wir beobachten, und dies nur alle zwei Jahre zu tun, ist zu wenig. Wir Grünen wollen eine intensive Rolle des Arbeitsschutzes in der Politik haben.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (672 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), sowie weitere Gesetze geändert werden, wird wie folgt geändert:

1. Art. 4 Z 1 entfällt.

2. In Art. 4 Z 3 entfällt in § 25 Abs. 10 der erste Satz.

*****

Der Bericht der Arbeitsinspektion muss mindestens einmal im Jahr im Ausschuss diskutiert werden. Ich hoffe, Sie unterstützen diese Änderung. Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.49


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Schatz soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

 


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