Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 74

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1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden und über den Antrag 880/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie (734 d.B.)

Durch die Reform des Tabakgesetzes wurde der umfassende NichtraucherInnenschutz in der Gastronomie beschlossen. Das Rauchverbot wird am 1. Mai 2018 in Kraft treten. In Zukunft werden RaucherInnen, wie in allen Ländern, die das umfassende Rauch­verbot umgesetzt haben, im Umfeld von Gastronomiebetrieben im Freien rauchen. Durch eine Konkretisierung einer Raucherzone soll Rechtssicherheit ermöglicht wer­den. Die Regelung soll unbürokratisch umsetzbar sein und die unterschiedlichen Heraus­forderungen, durch eine ausreichende Begutachtungszeit, zwischen ländlichen und städtischen Raum berücksichtigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird ersucht, bezug­nehmend auf die beschlossene Reform des Tabakgesetzes einen Entwurf für eine gewerberechtliche Regelung von Raucherzonen im Freien in Begutachtung zu senden und bis Ende Dezember 2015 dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


11.45.00

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Eine kurze Replik auf meine Vorredner von SPÖ und ÖVP, weil sie immer erwähnen, dass 70 Prozent der Österreicher rauchfreie Lokale wollen. (Abg. Glawischnig-Piesczek: 63!)

Auf der anderen Seite sagen Sie immer, dass die Gastronomie das Problem hat, dass ihnen die Kunden wegbleiben. – Also das ist schon ein logischer Widerspruch in sich, den ich vielleicht aufklären kann: Die Nichtraucher gehen halt ein bisschen weniger oft in die Lokale als die Raucher, und darum hat die Gastronomie österreichweit mit diesem Gesetz auch ein Problem. – Das zur Aufklärung, aber jetzt komme ich zum Hauptteil. Wo ist die Kamera? Das muss ich kurz hinhalten, damit man auch diese – ja, Verlogenheit darf ich nicht sagen – Unehrlichkeit der SPÖ Wien sieht. Frau Minister Oberhauser ist ja relativ prominent in der SPÖ Wien vertreten. (Der Redner hält ein Foto in Richtung ÖVP. Abg. Fekter auf die Reihen der SPÖ weisend : Dort ist die SPÖ! Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das kann niemand erkennen! Der Redner hält das Foto in Richtung SPÖ.) – Da, noch einmal, SPÖ Wien – ja, ganz so sicher bin ich mir da nicht –, Donauinselfest, einige Wochen her. Da hat die SPÖ Wien über 100 000 € für ihre Parteikassa aus dem Verkauf von Tabakwaren lukriert. So ernst nehmen Sie es in der Realität dann mit dem Gesundheitsschutz! (Oh-Rufe und Beifall bei der FPÖ.)

11.46


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz zu Wort. – Bitte. (Abg. Peter Wurm auf dem Weg zu seinem Sitzplatz : Über 100 000!)

 


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