Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 76

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz zum Bericht des Gesundheits - Ausschusses über die Regierungsvorlage (672 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuer­gesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden und über den Antrag 880/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (672 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), sowie weitere Gesetze geändert werden, wird wie folgt geändert:

1. Art. 4 Z.1 entfällt.

2. In Art 4 Z.3 entfällt in §25 Abs. 10 der erste Satz.

Begründung

Die vorliegende Regierungsvorlage sieht vor, dem Bericht des Arbeitsinspektorats nur mehr alle zwei Jahre dem Nationalrat vorzulegen. Damit würde eine parlamentarische Beschäftigung mit wichtigen Themen des Arbeitsschutzes (z.B. Verstöße im Verwen­dungsschutz von Jugendlichen und Schwangeren, Arbeitszeitverstöße) erschwert.

Gerade die Strategiesetzung des Arbeitsschutzes verbunden mit aktuellen Arbeitneh­merInnenthemen verlangt eine kontinuierliche Diskussion im Sozialausschuss. Durch die Enderledigung des Berichts im Ausschuss selbst kommen diese Themen ohnehin nicht in die viel öffentlicher Plenardebatte.

Die Grünen sprechen sich daher für eine Beibehaltung der einjährigen Berichtspflicht aus.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


11.49.33

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Minis­terin! Ich will jetzt gar nicht in die Debatte einsteigen, ob Nichtraucherschutz wichtig ist. – Selbstverständlich ist er wichtig, und dass Rauchen gesundheitsgefährdend ist, wissen ja auch alle hier im Saal. Deswegen kann ich es auch bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen, wenn Klubobfrau Glawischnig sagt, sie will nicht, dass in Vereinen, in Fußballvereinen, wo Kinder zugegen sind, geraucht wird.

Das kann ich nachvollziehen, weil es da ja um den Schutz der Kinder geht. Es ist ja auch im Gesetz geregelt, dass man bei vereinsinternen Veranstaltungen, zum Beispiel


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