Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 80

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10. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 946/A(E) der Abgeord­neten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterent­wick­lung zentraler Steuerungsinstrumente im Rahmen des nächsten Finanzaus­gleichs (743 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 2 bis 10 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte.

 


11.56.34

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Damen und Herren! Ich möchte zuerst über zwei Punkte sprechen, zu denen wir einen Antrag eingebracht haben, der aber leider von den Regierungs­parteien abgelehnt wurde. Das eine ist die Aufhebung des Blutspendeverbotes aufgrund sexueller Orientierung. Dabei geht es um die Blutspendeverordnung, die vorsieht, dass anamnestisch sexuelles Risikoverhalten, wenn es dauerhaft besteht, erhoben werden muss und dass gegebenenfalls das Blutspenden darauffolgend nicht erlaubt ist. Dabei geht es hauptsächlich um Ansteckungsgefahr und Infektionsgefahr in Bezug auf HIV.

De facto hat das dazu geführt, dass homosexuelle Männer vom Blutspenden aus­geschlossen sind und dass zum Beispiel auf der Website des Roten Kreuzes nach wie vor die Passage zu lesen ist, dass Männer, die mit Männern Sex hatten, nicht Blut spenden dürfen.

Dazu gibt es jetzt ein EuGH-Urteil, das ganz klar sagt: Die Diskriminierung und das Ausschließen vom Blutspenden aufgrund der sexuellen Orientierung ist nicht erlaubt. Es müssen zuvor alle Alternativen geprüft werden, zum Beispiel müssen auch ein sehr ausführlicher Fragebogen ausgefüllt und alle möglichen Testmethoden angewandt werden, und nur dann, wenn sich herausstellt, dass ein Risikoverhalten nicht auszu­schließen ist, kann das Blutspenden verboten werden.

Ich denke, dass es höchst an der Zeit war. Wir haben über den Inhalt dieses Antrags schon mehrfach geredet. Ich finde es letztlich inakzeptabel, dass es in einem Land wie Österreich noch immer eine solche Bestimmung gibt. Ich verstehe sehr gut, dass homosexuelle Männer sich dadurch diskriminiert fühlen und sehr gekränkt sind, dass es diese Bestimmung noch immer gibt. Wir werden da nicht aufgeben und uns dafür einsetzen, dass diese Bestimmung in die Blutspendeverordnung endlich so übernom­men wird, dass ein Diskriminierungsverbot besteht.

Der zweite Punkt sind die Zwangsuntersuchungen von Prostituierten, die wir gerne abgeschafft hätten. Im November ist eine Verordnung in Begutachtung gegangen, wonach SexarbeiterInnen alle sechs Wochen statt wöchentlich zwangsuntersucht werden sollen. Wir sprechen uns ganz eindeutig gegen diese Zwangsuntersuchungen aus, und ich möchte schon darauf hinweisen, dass wir mit diesen Zwangsunter­suchun­gen wieder einmal Schlusslicht in Europa sind. So etwas gibt es nur mehr in Österreich und in Griechenland. In Deutschland wurde die Zwangsuntersuchung bereits 2001 abgeschafft, und man ist auf freiwillige Hilfsangebote und auf Aufklärung und Hilfs­maßnahmen umgestiegen, die kostengünstig zu erreichen sind.

 


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