Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 81

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Warum wollen wir, dass diese Zwangsuntersuchungen abgeschafft werden? – Einer­seits ist damit keine Behandlung verbunden. Die Untersuchungen finden oft unter demütigenden und diskriminierenden Umständen statt, es ist wirklich ein unzumutbarer Zustand. Und dass es diese Zwangsuntersuchungen gibt, ist letztlich – und das finde ich besonders schlimm – ein Freibrief für die Freier, Sexdienstleistungen ohne Schutz zu verlangen. Ich denke, das kann man nicht fördern. Wir sollten dazu übergehen, freiwillige, anonyme, kostenfreie, niederschwellige und qualitativ hochwertige Angebote zu machen, sodass SexarbeiterInnen damit wirklich geholfen wird. Dazu gehört auch, dass diese Untersuchungen in die Hände von Gynäkologinnen und Gynäkologen gehören und nicht in jene von Ärzten diverser Herkunft.

Einen dritten Punkt möchte ich noch erwähnen, weil wir den auch befürworten. Das betrifft den Antrag des Kollegen Loacker. Er hat einen Antrag gestellt, dass im Rahmen des Finanzausgleiches Sanktionen für die Nichteinhaltung von Planungsrichtlinien und definierten Zielsetzungen gestartet werden sollten. Man muss es vielleicht nicht unbedingt Sanktionen nennen, ich würde es lieber Koppelung der finanziellen Aus­stattung der Bundesländer an die Einhaltung von Vorgaben und bestimmten Struktur­plänen – Zielsteuerungskommission, bundesgesetzliche Regelungen und so weiter – nennen, aber ich denke, dass wir da wirklich einen großen Regelungsbedarf haben, denn es ist wirklich frustrierend, wie viele Materien gerade im Gesundheitsbereich daran scheitern und immer an diesem unglaublich überzogenen Föderalismus hängen bleiben. Wir können letztlich deswegen ganz wichtige Dinge, vor allem auch Versor­gungsleistungen, nicht umsetzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Loacker.)

12.02


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. – Bitte.

 


12.02.07

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Als Erstes möchte ich ganz kurz zum Antrag von Erwin Spindelberger und Dr. Rasinger betreffend das Ärztegesetz sprechen. Es ist im Moment so, dass das Ärztegesetz vorsieht, dass die Berechtigung zur ärztlichen Berufsausübung dann erlischt, wenn man seinen Beruf sechs Monate nicht ausgeübt hat. Man wird dann in der Folge aus der Ärzteliste gestrichen, und das hat oft zu Schwierigkeiten für Ärztinnen und Ärzte geführt.

Dieser Antrag wird jetzt regeln, dass es Ausnahmeregelungen gibt, zum Beispiel bei Mutterschutz oder bei krankheitsbedingter Nichtausübung. Auch wenn man gemäß den Regelungen des Kinderbetreuungsgeldes seinen Beruf nicht ausübt oder auslands­bedingte Studienaufenthalte zu verzeichnen hat, wird diese halbjährige Nichtberufs­ausübung nicht dazu führen, dass man von der Liste gestrichen wird. Es werden alle zustimmen, und ich sage ein herzliches Dankeschön dafür.

Zum Antrag von Frau Kollegin Mückstein betreffend die Aufhebung des Zwangs zu Kontrolluntersuchungen möchte ich anmerken, dass es jetzt folgendermaßen ist –für alle, die nicht wissen, wie es jetzt geregelt ist –: Es gibt eine Verordnung der Frau Bundesministerin, die diese gesundheitliche Überwachung von SexarbeiterInnen wöchent­lich vorschreibt. Die Grünen fordern jetzt eine Abschaffung dieser Ver­pflich­tung – ich sage nicht Zwang dazu, sondern Verpflichtung. Wir sehen diese Verpflich­tung allerdings doch als sinnvoll an, weil wir der Meinung sind, dass SexarbeiterInnen diese Untersuchungen vielleicht, wie Sie das gesagt haben, Frau Kollegin Mückstein, freiwillig machen, aber oft sehr wenig darüber wissen, dass es wichtig ist, diese Unter-


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