Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 82

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suchungen machen zu lassen. Deswegen ist diese Verpflichtung doch sehr gut, weil man einfach Menschen erreicht, Frauen erreicht, die diese Untersuchungen sonst nicht machen würden.

Sie wissen ja auch, dass gerade eine Verordnung in Begutachtung ist, die diese Frist auf sechs Wochen verlängern wird. Das ist gut. Ich denke, das wird dazu führen, dass die Frauen nicht mehr jede Woche zur Untersuchung gehen müssen. Vor allem, das hat die Frau Ministerin im Ausschuss ja sehr treffend gesagt, soll diese Verordnung auch dazu dienen, dass vermehrt auf die Aufklärung der Betroffenen geschaut werden wird, dass vor allem auch Augenmerk darauf gelegt wird, dass man die SexarbeiterIn­nen über die Infektionsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Geschlechtskrankheiten aufklärt. Auch über die Vermeidung von Geschlechtskrankheiten und über Schwanger­schaftsverhütung soll aufgeklärt werden. Ich denke, das ist wichtig.

Die Verordnung wird in den nächsten Wochen verabschiedet werden. Wir sind sicher, dass diese Verordnung, auch wenn die Untersuchungen für SexarbeiterInnen ver­pflichtend beibehalten werden, dazu führen wird, dass vor allem der Schutz der Frauen im Vordergrund steht. Deswegen werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung nicht geben.

Ganz kurz noch zum Antrag betreffend die Aufhebung des Blutspendeverbots aufgrund der sexuellen Orientierung: Auch diesen Anträgen – die NEOS haben ja auch zwei Anträge in diese Richtung eingebracht – werden wir unsere Zustimmung nicht geben, weil es so ist, dass es Fragebögen des Roten Kreuzes gegeben hat, in denen eine möglicher­weise diskriminierende Frage gestellt wurde, nämlich: Hatten Sie Sex mit anderen Männern? Dieser Satz ist nunmehr gestrichen. Es wird nun nicht mehr betref­fend die eigene sexuelle Orientierung gefragt, sondern betreffend das Risiko­verhalten.

Wir sind der Ansicht, dass das durchaus sinnvoll ist und dass auch das EuGH-Urteil diese Regelung zulässt, weil sie nicht auf die individuelle sexuelle Orientierung abzielt, sondern auf das Risikoverhalten von Blutspendern und Blutspenderinnen. Deswegen werden wir diesen Anträgen unsere Zustimmung auch nicht geben. (Beifall bei der SPÖ.)

12.05


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer zu Wort. – Bitte.

 


12.06.00

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Viele Berichte werden hier unter einem verhandelt, und ich möchte gerne ein kurzes Statement zu einigen abgeben. Wir ändern heute hier das Ärztegesetz in dem Sinne, dass die Berechtigung zur ärztlichen Berufsausübung aufgrund einer länger als sechs Monate dauernden Einstellung der Berufsausübung nicht mehr automatisch erlischt, wenn die betroffenen Ärzte und im Besonderen Ärztinnen zum Beispiel einem Beschäf­ti­gungsverbot gemäß Mutterschutzgesetz unterliegen oder eine Karenz gemäß Väte­rkarenzgesetz beziehungsweise Leistungen gemäß dem Kinderbetreuungsgeldgesetz in Anspruch nehmen.

Ebenso führt eine krankheitsbedingte Nichtausübung nicht mehr automatisch zur Streichung aus der Ärzteliste, denn auch Ärzte können zum Beispiel einen Unfall haben und eine längere Rehabilitation in Anspruch nehmen müssen, und das kann natürlich länger dauern. Wir gehen natürlich in diesem Fall davon aus, dass sich die Ärzte ihres Berufsstandes und ihrer Verantwortung voll bewusst sind und sich auch während der Karenz, während einer Auszeit weiterbilden. Deshalb befürworten wir diese Änderung natürlich sehr. (Beifall beim Team Stronach.)

 


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