Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 87

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Situation international angesehen hat, wie damit umgegangen wird, in welchen Zeit­abständen man Frauen zu diesen Untersuchungen bringt und inwieweit diese ver­pflichtend vorgesehen sind.

Jetzt wissen wir, dass es in Deutschland durchaus berühmte Bezirke gibt, wo Sexarbeit ein sehr florierendes Gewerbe ist. Und, das stimmt, die haben umgestellt auf freiwillige Untersuchungen. Warum? – Weil sie gesagt haben und davon ausgegangen sind, dass Frauen, Sexarbeiterinnen, durchaus auch auf sich selbst schauen und dass sie, wenn die Umgebung stimmt und wenn das passt, auch freiwillig dem Angebot dieser Untersuchungen nachkommen.

In diesem Prozess, in der Diskussion, die wir geführt haben, war uns, ganz offen gesagt, dieser Schritt zu einer freiwilligen Untersuchung ein zu großer Schritt. Nichts­destotrotz haben wir zur Diskussion gestellt, von der einwöchigen Untersuchung auf eine sechswöchige Frist zu kommen und auch umzustellen von alten Untersuchungs­methoden auf neue, durchaus gängigere Untersuchungsmethoden wie den PCR-Test, der zwar teurer und aufwendiger ist, aber dafür für die Frauen einfach auch mehr Sicherheit bietet.

Wir sind auch darauf eingegangen, dass gefordert wurde, dass man ein verpflich­ten­des Beratungsgespräch mit einbezieht, nämlich nicht nur, was den eigenen Gesund­heitszustand und was auch die Möglichkeiten betrifft, sich selbst gesund zu erhalten – sprich: wenn Verkehr, dann geschützter Verkehr –, sondern das auch darauf abzielt, dass man Frauen, die zu diesen Untersuchungen kommen, auch ein – beim Erst­besuch verpflichtendes – Beratungsgespräch über die Möglichkeiten des Ausstiegs zukommen lässt.

Diese Verordnung war sechs Wochen in Begutachtung, und ich kann Ihnen sagen, dass ich sie gestern unterschrieben habe. Das heißt, diese Verordnung wird mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten, weil wir einfach auch Zeit brauchen, um diese PCR-Untersuchung – sehr hochqualitativ – nicht mehr, sage ich jetzt einmal, dezentral, sondern zentral bei der AGES zu machen, die die Kapazitäten dafür hat und auch die qualitative Untersuchung durchführen kann. Das gibt Schutz für die Frauen, die der Sexarbeit nachgehen, und natürlich auch Schutz für Menschen, die diese Dienste in Anspruch nehmen.

Die zweite Sache, über die ich noch gerne reden würde, ist die Frage der Evaluierung der Zahnspangen.

Ich hatte vorgestern ein sehr gutes Gespräch mit dem Präsidenten der Österreichi­schen Zahnärztekammer und dem Kammeramtsdirektor, weil ich einfach auch wissen wollte, wie sie dieses Projekt sehen und wie sie mit diesem Projekt umgehen. Die haben mir erstens einmal gesagt, sie sind sehr zufrieden, auch mit der Frage der Umsetzung – die meisten Verträge sind bereits unterschrieben. Ich habe mich gerade erkundigt, wo diese Liste, welche Zahnärzte und Zahnärztinnen es gibt, online ist. Kollege Loacker muss also nicht eine Dreiviertelstunde bei der Gebietskrankenkasse durchtelefonieren, sondern der Hauptverband hat eine Liste all dieser Zahnärzte online. Wir werden als Gesundheitsministerium auf unserer Seite darauf verlinken oder haben dies wahrscheinlich schon getan. Das heißt, wenn Menschen sich interessieren, wo sie zu der Möglichkeit der Gratis-Zahnspange kommen: Einfach auf die Homepage gehen, draufklicken und einfach schauen, wo diese Dinge sind.

Was die Frage der Versorgung im ländlichen Raum betrifft, so wird es – Kollege Rasinger hat es gesagt – immer schwieriger, Ärztinnen und Ärzte zu finden, die unter den Arbeitsbedingungen, die sie dort vorfinden, bereit sind, dort tätig zu sein. Wir alle kennen die frühere Landarzt-Idylle: Der Arzt wohnt mitten im Dorf oder mitten in der Gegend, und rund um die Uhr können Menschen anläuten und seine Dienste in


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