Gesundheitsinstitut gibt, wo für jene alles angeboten wird, die es sich leisten können. (Abg. Krainer: Das nennt man Ordination!)
Das ist eine Entwicklung, die unter der SPÖ Wien passiert ist und die eigentlich eine schlechte Entwicklung ist, weil damit ja nicht mehr garantiert ist, dass es wirklich den Zugang für jeden gibt. Viele Menschen müssen es sich auch absparen, dass sie sich den Arzt dann überhaupt noch leisten können, denn wenn sie in das öffentliche Krankenhaus zu einem öffentlichen Arzt gehen, dann haben sie monatelange Wartezeiten. Das sind Realitäten in Wien, die uns immer wieder berichtet werden. Und insoweit ist natürlich ein solcher Antrag schon etwas, was nie an Aktualität verliert, dass man hier nämlich genau darauf schaut, dass wir die vorhandene Zwei-Klassen-Medizin wieder wegbringen. Das wäre etwas, das wichtig wäre.
Zum Antrag betreffend begleitende Evaluierung beim Projekt „Gratis-Zahnspange“ – mein Kollege Karlsböck wird noch genauer auf das Projekt eingehen – möchte ich nur so viel sagen: Wir haben in den letzten Jahren immer wieder Gesundheitsprojekte gehabt wie ELGA – da wissen wir eigentlich gar nicht, Frau Minister: gibt es das jetzt noch?, kommt das irgendwann?, was gibt es da für neueste Entwicklungen? – oder aber auch das Brustkrebs-Screening, die in einer Hauruck-Aktion gestartet wurden, wo man dann immer wieder reparieren musste, alles eher sehr schwierig war und wo es immer wieder Aufregung gab.
Genau aus diesem Grund hatten wir die Intention und wollten, dass dieses Gratis-Zahnspangen-Projekt – das man kritisch betrachten kann, und wir stehen dem Projekt insgesamt auch kritisch gegenüber, nicht der Absicht an sich, eine Gratis-Zahnspange herzugeben, sondern dem ganzen Verlauf dieser Gesetzwerdung – von Anfang an auch evaluiert wird, damit man Fehlentwicklungen in einem neuen Gesetz auch rechtzeitig sozusagen abfangen kann. – Das war also die Intention. Dahinter ist überhaupt nichts Böses.
Ganz kurz möchte ich auch noch auf den Antrag der Kollegin Mückstein betreffend die Kontrolluntersuchungen für SexarbeiterInnen eingehen.
Ich halte nichts davon, wenn man diesen Frauen die Untersuchung wegnimmt. Jetzt mag es schon sein, dass die Untersuchung, so wie sie abläuft, nicht immer ganz angenehm ist, eines ist aber schon klar: Das sind Frauen, die sonst oft überhaupt keinen Zugang zum Gesundheitssystem haben. Ich halte es daher auch im Sinne dieser Frauen für verantwortungslos, zu sagen, wir streichen das jetzt ersatzlos und setzen auf Freiwilligkeit. Das ist etwas, was meines Erachtens vollkommen an den Realitäten vorbeigeht. Ich glaube eher, man kann hier natürlich verbessern, man kann reformieren, aber prinzipiell, würde ich sagen, sind diese Untersuchungen eine gute Einführung. Sie schützen nicht nur die Frauen, sie schützen ja in weiterer Folge natürlich auch die potenziellen Kunden. (Beifall bei der FPÖ.)
12.21
Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.21
Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich auf ein paar Punkte eingehen, zunächst auf die jetzt zum Schluss erwähnte Verordnung betreffend die verpflichtende Untersuchung bei SexarbeiterInnen.
Wie die alte Verordnung war, wurde ausgeführt – es war eine einwöchige Zwangs- beziehungsweise Pflichtuntersuchung vorgesehen. Im Laufe der Jahre haben sich nicht nur die Untersuchungsmethoden verändert, sondern auch, wenn man sich die
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