Anspruch nehmen. Das wollen sehr viele der Kolleginnen und Kollegen nicht mehr. Sie wollen geregelte Arbeitszeiten, und sie wollen vor allem möglichst nicht alleine arbeiten. Deswegen arbeiten wir derzeit gerade an dem Konzept der Primärversorgung, das es Hausärztinnen und Hausärzten sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum ermöglichen soll, Formen der Zusammenarbeit zu finden, die einerseits den Kolleginnen und Kollegen dienen, aber andererseits auch Menschen dazu verhelfen, zu Öffnungszeiten, die nach Möglichkeit koordiniert sind, zu ärztlicher Versorgung zu kommen.
Ein kurzer Bericht einer Kollegin, die erst gestern oder vorgestern ärztliche Hilfe in einem ländlichen Bereich gesucht hat: Dort gab es drei Ärztinnen und Ärzte in einer relativ kleinen Gemeinde, und alle hatten die gleichen Öffnungszeiten – das heißt, Montag von 8 bis 11 Uhr. Wenn man das besser koordinieren würde und eine verpflichtende Zusammenarbeit vorsehen würde, dann wäre es für Patientinnen und Patienten vielleicht leichter.
Das heißt, uns ist es mehr als ein Anliegen, dem „Landarztsterben“– unter Anführungszeichen – Einhalt zu gebieten. Ich bin ganz der Meinung des Kollegen Loacker, dass die Hausapotheken nicht allein dazu da sein sollen, das Einkommen der Ärztinnen und Ärzte zu sichern, sondern sie sollen die Versorgung der Menschen mit Medikamenten einfach sicherstellen.
Wir werden bis Ende des Jahres auch ein Konzept vorlegen, was die Sicherung sowohl von Hausapotheken, aber auch die Zusammenarbeit mit Apotheken, mit Filialapotheken, mit Lieferservices und all diesen Dingen betrifft. Es gibt dazu auch einen Entschließungsantrag dieses Hauses, dem ich natürlich Folge leisten werde. Das heißt, wir werden im Herbst dieses Jahres durchaus mit einem Konzept, das auch die ländliche Versorgung verbessern soll, hier in Vorlage treten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)
12.26
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Pock zu Wort. – Bitte.
12.26
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bundesministerin! Kollegin Königsberger-Ludwig, ich möchte auch auf das eingehen, was Sie gesagt haben betreffend die Verordnung. Ich spreche über die diskriminierungsfreie Blutspende.
Was ist die aktuelle Situation? – Die aktuelle Situation ist jene, dass wir systematisch Männer, die homosexuell sind, diskriminieren und verhindern, dass diese eine Blutspende abgeben können. Das ist Status quo, das ist aktuell gegeben. Woran liegt das?
Es gibt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das sagt, es dürfen einzelne Zielgruppen oder auch Risikogruppen nicht ausgeschlossen werden, wenn es Alternativen dazu gibt. Welche Alternativen gibt es grundsätzlich? Es sind dies Alternativen, die auch in Österreich schon angewendet werden, nämlich dass man durch eine Befragung herausfindet, wie das Risikoverhalten tatsächlich ist, und dann entsprechend entscheidet, ob die Person Blut spenden darf oder nicht.
Aber – und das ist genau der Punkt, der nicht erfüllt ist, der weder durch die Verordnung erfüllt ist noch durch das Rote Kreuz –: Wir haben jetzt vor 10 Minuten auf der Web-Seite nachgesehen, wie die aktuellen Fragen lauten. Da ist nach wie vor enthalten:
„Waren Sie jemals einem [] Risiko einer sexuell übertragbaren Infektion (z.B. [] Hepatitis C, HIV) durch Intimpartner mit Risikoverhalten ausgesetzt? Z. B.: Hatten Sie als Mann Sex mit einem anderen Mann?“
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