Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 97

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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


12.53.25

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Es geht um eine Gentechnikgesetz-Änderung oder ein GVO-freies Österreich, aufbauend oder basierend auf der EU-Richtlinie 2015/412, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen, GVO, auf ihrem Hoheitsgebiet ganz oder partiell zu beschränken oder zu untersagen, und zwar durch die Gesundheitsministerin und durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft.

Beide Vorlagen versuchen damit, die Zulassung und den Anbau von GVO-Saatgut durch zwei Ministerien und des Weiteren durch neun Landesgesetze zu regeln. Das ist natürlich eine komplexe und schwierige Aufgabe, wie wir dann noch sehen werden.

Da natürlich die Gentechnik für die Gesundheit des Menschen mittelbar und unmittel­bar Schäden verursachen kann, ist es so, dass sie in der Zuständigkeit des Gesund­heitswesens liegt, und im Hinblick auf das Ziel des Schutzes der Gesundheit des Menschen und seiner Nachkommenschaft hat das Bundesministerium für Gesundheit die Federführung in Vorbereitung und Vollzug.

Gentechnik ist für die einen die Büchse der Pandora und wird immer wieder kontrovers besprochen. Wir müssen aber unterscheiden: Geht es dabei um agrartechnische oder medizinische Dinge? – In der Medizin sind auf der anderen Seite heute zum Beispiel das Insulin oder Beiträge zur Krebstherapie Bestandteile, oder man kann etwa die Herstellung von Enzymen oder Feinchemikalien für industrielle Zwecke in der Mikro­biologie oder Umweltschutztechnik brauchen. Es ist also ein Thema, das uns nicht nur heute, sondern auch in Zukunft schwer beschäftigen wird.

Das hat auch mit dem Welthunger zu tun, der von der Agrarindustrie bekämpft werden möchte, indem die Agrarkonzerne gentechnisch veränderte Organismen einsetzen und bei diesen Hybridzüchtungen auch gleichzeitig die entsprechenden Pflanzenschutz­mittel mitliefern und damit eine Abhängigkeit der Bauern in der Ersten, Zweiten und Dritten Welt sicherstellen.

Wie problematisch das Ganze ist, zeigt natürlich auch die Aussage von Jean-Claude Juncker. Der macht mich natürlich auch nicht immer ganz glücklich mit seiner Aussage, die da lautet:

„Ich beabsichtige auch, die Rechtsvorschriften für die Zulassung genetisch veränderter Organismen zu überprüfen. Aus meiner Sicht ist es einfach nicht richtig, dass die Kommission nach den geltenden Vorschriften rechtlich gezwungen ist, die Einfuhr und Verarbeitung neuer Organismen zu genehmigen, obwohl eine klare Mehrheit der Mitglied­staaten dagegen ist. Die Kommission sollte der Meinung der Mehrheit demo­kratisch gewählter Regierungen zumindest dasselbe Gewicht beimessen können wie wissenschaftlichen Gutachten, vor allem, wenn es um die Sicherheit unserer Lebens­mittel () geht“  – Lebensmittel heißt nicht gentechnisch verändert, das sind keine Lebensmittel mehr, sondern Lebensmittel heißt eben, dass es wieder repro­du­zierbar ist.

Wie man schon sieht, eine ziemlich interessante, spannende Materie. Denken wir daran, dass es dabei um ein Milliardengeschäft, auch für die Zukunft der Konzerne, geht und wie Österreich sich dementsprechend verhalten können wird – ob wir diesem Druck standhalten können werden. Das ist ein Fragezeichen und wird sicherlich nicht der letzte Punkt sein, über den wir diskutieren.

 


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