Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 98

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Auch in Österreich gibt es natürlich immer wieder Kompetenzbereiche, und da irritiert es mich natürlich schon, wenn der Präsident des Bundesrates schreibt – dies zur Erinnerung –, die Länder wollen keine „,Erinnerung‘ oder ,Belehrung‘ durch den Bund“ und: „Von einer solchen Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetzesvorhaben kann überdies aus meiner Sicht nicht ausgegangen werden.“

Da diese Kompetenzdinge nicht geklärt sind, möchte ich einen Rückver­weisungs­antrag stellen und ersuche um entsprechende Behandlung bezüglich des Gentechnik­gesetzes, und zwar dahin gehend, dass es wieder in den Ausschuss zurückkommt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

12.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ehmann. – Bitte.

 


12.57.59

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! An der Wortmeldung von Kollegen Riemer haben wir gesehen, wie wichtig es gerade auch auf EU-Ebene ist, sich dafür einzusetzen, dass es nationalstaatlich zu Verbesserungen und Änderungen kommt.

Auch die Kompetenzfrage, die mit dem Rückverweisungsantrag angesprochen wurde, sehe ich nicht so problematisch, denn die Kompetenzfrage sollte hinlänglich bekannt sein – ansonsten werde ich sie etwas erläutern.

Wir freuen uns schon sehr, dass es nach langen, schwierigen Verhandlungen auf EU-Ebene gelungen ist, ein Recht zu erwirken, nämlich über den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen, sprich Pflanzen, nationalstaatlich zu bestimmen. Österreich ist in diesem Bereich also auch weiterhin selbstbestimmt und wird nationale Strategien zur weiteren Sicherstellung der Gentechnikfreiheit in unserem Land entwickeln.

Das heißt, wir haben uns das Recht erkämpft, dass, wenn eine EU-weite Zulassung für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen, sprich Pflanzen, kommt, unser Staatsgebiet ausgenommen werden kann beziehungsweise der Anbau verhindert werden kann. Unter der Federführung der Gesundheitsministerin beziehungsweise des Gesundheitsministeriums haben wir auch mit Erfolg für dieses Recht gekämpft.

Zwei Gesetze – und da komme ich zu den Kompetenzen –, nämlich das Gentechnik­gesetz sowie das Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz, sollen weiterhin den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen verhindern.

Auf nationaler Ebene gibt es zusätzlich als Information den Bericht der Gentechnik­kommission, der alle drei Jahre dem Nationalrat vorgelegt wird. Dieser Bericht bein­haltet aber nicht nur Pflanzen, sondern allgemein den gesamten Bereich der Gen­technik. Auch vom Wissenschaftsministerium gibt es dazu Beiträge.

Aber zurück zu den Gesetzen: Die technische Umsetzung der Gesetze beinhaltet, dass zwei Phasen vorgesehen sind. Phase 1 regelt eben das Gentechnikgesetz, sprich die Ausnahme des Staatsgebietes von der Zulassung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen, sprich Pflanzen. Diese Kompetenz – da die Kompetenzfrage angesprochen wurde – befindet sich im Bereich unserer Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser.

Phase 2 bedeutet eine Koordinierung für eine Ablehnung des Anbaus, wenn ein Konzern aber trotzdem auf den Anbau im Bereich des Staatsgebietes oder der Länder drängt. Darauf gehen das Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz ebenso wie das Sortenschutzgesetz ein, wo die Kompetenz eben bei Bundesminister Rupprechter liegt.

 


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