Was machen wir mit dieser Teilpension? – Wir setzen auf der bestehenden Altersteilzeit auf, nämlich ab dem 62. Lebensjahr, ab dem Anspruch für die Korridorpension. Natürlich ist das ein Männerprogramm, meine Damen und Herren, weil die Korridorpension auch ein Männerprogramm ist. Warum? – Frauen haben mit 60 Jahren ein gesetzliches Pensionsantrittsalter. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)
Daher kann es nur in diese Richtung gehen, Herr Kollege Neubauer, dass wir ab 62 Jahren aufsetzen; in den letzten 25 Jahren muss man 15 Jahre beschäftigt gewesen sein. Dann kann die Arbeitszeit zwischen 40 Prozent und 60 Prozent reduziert werden bei einem 50-prozentigen Lohnausgleich, maximal fünf Jahre. Das heißt, es wird möglich sein, mit 60 Jahren Altersteilzeit nach bestehendem Recht in Anspruch zu nehmen, mit 62 Jahren aufbauend und sich dann bis zum Regelpensionsalter, bis zum 65. Lebensjahr, in der Teilpension zu befinden.
Was ist der Vorteil, meine Damen und Herren? – Das ist eine Win-win-Situation, und zwar sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Ein langsames Ausgleiten aus dem Erwerbsleben ist möglich, was notwendig ist, was sich viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch wünschen. Wir passen einfach die Situation an das Lebensalter dieser Menschen an. Es gibt eine bessere Bemessungsgrundlage für die Pension – und, Herr Kollege Loacker, man kann immer gescheiter werden. Das sage ich auch in unsere beziehungsweise in meine Richtung.
Wir haben uns im Regierungsprogramm damals auf etwas anderes verständigt, aber das ist aus der Sicht des Dienstnehmers und auch aus der Sicht des Dienstgebers eigentlich eine bessere Regelung. Das gebe ich gerne zu. Auch die Arbeitsgruppe, die der Sozialminister eingerichtet hat, hat gezeigt, dass sich diese auf das Endergebnis letzten Endes noch positiver auswirkt, als es unser Vorschlag, den wir damals im Regierungsprogramm gemacht haben, getan hätte. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es wird eine höhere Pension für die Arbeitnehmer geben, und der Staat erspart sich bis zu drei Jahren an Pensionszahlungen. Das ist der Vorteil. Das wird nicht teurer im System sein, sondern wir werden Menschen länger in Beschäftigung haben – das ist der Vorteil, den wir auch dringend brauchen. Das sind Fachkräfte, meine Damen und Herren, die also in Teilzeit weiterarbeiten können. Der Betrieb wird in der Ausbauphase mit 100 Prozent unterstützt, nicht mit 90, wie in der bestehenden Altersteilzeit, und der Dienstnehmer erhält einen 50-prozentigen Lohnausgleich. Das heißt, wenn um die Hälfte reduziert wird, wird man bei 75 Prozent des Letzteinkommens ankommen, und die Pension wird in der vollen Höhe bis zum Regelpensionsantrittsalter weiterbezahlt.
Meine Damen und Herren, wir müssen alles tun, um das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Das ist eine Maßnahme, die in diese Richtung geht. Daher verstehe ich nicht, warum hier nicht zugestimmt wird. Ich erwähne es noch einmal: Wir werden den Anträgen, die da von Loacker und Dietrich kommen, einmal betreffend Berücksichtigung von Frauen, einmal betreffend richtige Teilpension, nicht zustimmen. Ich glaube, das habe ich jetzt auch begründet. Was die Kollegin Schatz einbringen wird, ist hingegen ein Anliegen, das gerechtfertigt ist.
Wir haben schon vor Jahren auch Briefe an die Sozialpartner geschrieben. Sie wissen, wir bekennen uns bei den Kollektivverträgen und allem, was dazugehört – da gehören auch die Karenzzeiten dazu, was Vordienstzeitenanrechnung betrifft –, dazu, dass wir das zustande bringen. Es ist aber aus unserer Sicht die Aufgabe der Sozialpartnerinnen und Sozialpartner, hierbei Verbesserungen herbeizuführen. Bei vielem hat das in den letzten Jahren auch gefruchtet, ich weiß das als Kollektivvertragsverhandler selbst. Wir beim Roten Kreuz haben das jetzt fast zur Gänze umgesetzt. Es geht meistens schrittweise, was einige Jahre dauert.
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