Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 113

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Das ist auf alle Fälle eine gerechtfertigte Forderung, die unterstützenswert ist, sie gehört aber zu den Sozialpartnern. Es ist eine gute Lösung für die älteren Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer in diesem Land. Ich bin froh darüber, dass wir heute hier die Teilpension beschließen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


13.49.46

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zu dieser Teilpension habe ich im Aus­schuss schon einiges ausgeführt: Es handelt sich nicht um eine Pension, es handelt sich um eine Mogelpackung. In Wirklichkeit geht es um eine Leistung aus der Arbeits­losenversicherung, es geht um eine Form der Altersteilzeit, die eine andere Überschrift bekommen hat.

Diese wird für die älteren Arbeitnehmer nichts verbessern, weil diese – unter Anfüh­rungs­zeichen – „Teilpension“ des Herrn Bundesministers gar nichts kann, was die kontinuierliche Altersteilzeit nicht heute schon könnte. Sie können auch heute in der kontinuierlichen Altersteilzeit bis 65 arbeiten, und nicht einmal in der Pensionsbe­rechnung im laufenden Gehalt oder Lohn ändert sich für den Arbeitnehmer irgendet­was, sondern es bleibt centgenau gleich wie bei der kontinuierlichen Altersteilzeit.

Im Ausschuss hat die ÖVP mir entgegengehalten: Nein, man kann die Altersteilzeit nur bis ein Jahr nach Erreichen des Korridorpensionsalters angehen! – Das zeigt, in welchem fachlichen Blindflug sich die ÖVP-Sozialpolitik seit dem Abgang von Gottfried Feurstein befindet. (Abg. Wöginger: Hallo?!) Die wissen nicht einmal, was im Arbeitslosenversicherungsgesetz steht.

Es ändert sich für den Arbeitnehmer gar nichts – und das ist noch dazu ein teurer „Spaß“, denn das muss ja jemand bezahlen. Das Einzige, was sich ändert, ist nämlich der Zuschuss, den die Arbeitgeber bekommen, wenn sie eine solche Teilpension mit dem Mitarbeiter abschließen. Bei der Altersteilzeit gibt es 90 Prozent, bei der Teilpension 100 Prozent Kostenersatz.

Das ist auch der Grund, warum die Industriellenvereinigung und die Wirtschaftskam­mer, die bei Frühpensionsgeschichten immer sehr empfindlich sind, diesbezüglich ruhig sind, weil die Betriebe zusätzliches Geld einstreifen. Arbeiterkammer und ÖGB geben Ruhe, weil es für die frühere Inanspruchnahme von Teilpensionsleistungen keine Abschläge gibt, und der Herr Bundesminister kann sich ins Fäustchen lachen, weil natürlich solche Teilpensionisten nicht als Pensionisten, sondern als aktiv Erwerbstätige zählen und seine Pensionsstatistik unberührt bleibt.

Sogar das Finanzministerium hat nur teilweise erkannt, dass die wirkungsorientierte Folgenabschätzung des Ministeriums nicht stimmt, und hat die Berechnungsmethode kritisiert. Es ist ja noch viel schlechter, als das Finanzministerium das annimmt. Kein Mensch, der sonst in Korridorpension gegangen wäre, wird in Teilpension gehen, denn jeder, der das will – in Teilzeitarbeit arbeiten nach 62 –, kann eben heute eine Altersteilzeitlösung wählen.

Das heißt, was muss ich berechnen, um die Finanzfolgen abzuschätzen? – Ich muss schauen, wie viel die Teilpension mehr kostet, als die Altersteilzeit gekostet hat. Es gibt keine Einsparung, das Ding wird teurer. Zahlen tut also der Finanzminister – er beziehungsweise sein Kabinett hat das, glaube ich, noch nicht restlos erkannt –, und zahlen dürfen es die Jungen über den Weg von höherer Verschuldung.

 


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