Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 114

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Wenn man eine wirkliche Teilpension will, muss man es anders machen, und daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Einführung einer richtigen Teilpension

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine richtige Teilpension vorsieht. Der Bezug einer Teilpension soll ab Erreichen des Anspruches auf eine Alterspension möglich sein und entsprechende Abschläge vorsehen. Vom anfallenden Einkommen aus der im zeitlichen Ausmaß reduzierten Erwerbstätigkeit sollen weiter Pensionsversicherungsbeiträge geleistet werden, die zu einer entsprechend höheren Pension führen.“

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Wir müssen die Menschen länger in Beschäftigung halten. Dafür braucht es Reformen. Wir müssen – auch wenn der Herr Bundesminister das anders sieht, bleibe ich dabei – am Senioritätsprinzip arbeiten. Wir müssen uns überlegen, wie wir mit dem Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer umgehen, vor allem für ältere Arbeitnehmer, die jetzt einen Job suchen. Da wirkt sich der Kündigungsschutz kontraproduktiv aus. In all diesen Fragen gibt es keine Strukturreformen.

Mit ein paar Millionen mehr für das AMS werden Sie nicht Herr des Arbeitslosig­keits­problems. Es wird sich so nicht ausgehen, und dass wir hierbei Dinge verschleppen, liegt in der Verantwortung des Herrn Ministers. Manchmal habe ich das Gefühl, es ist Ihnen gar nicht so unrecht, denn wenn Sie auf dem Arbeitsmarkt eine riesige Baustelle haben, müssen Sie auch keine Pensionsreform in Angriff nehmen. Das Sozialsystem fährt mit einem riesigen Tempo an die Wand, und die Bundesregierung schaut zu. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Neubauer.)

13.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Einführung einer richtigen Teilpension eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (674 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (767 d.B.) – TOP 13

Die von der Regierung geplante „Teilpension“ ist ein reiner Etikettenschwindel, weil es sich dabei um keine Pension handelt. Dass die ‚Teilpension‘ unter dem Titel ‚Teil­pension – erweiterte Altersteilzeit‘ eingeführt wird, offenbart, worum es sich handelt: Die „Teilpension“ wird im Arbeitslosenversicherungsgesetz geregelt und nur eine andere Form der Altersteilzeit darstellen. Die Teilpension kann nichts, was die (kon-


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