tinuierliche) Altersteilzeit nicht schon bisher kann. Lediglich das Ausmaß der Kostenerstattung für die Arbeitgeber ist günstiger - und damit teurer fürs Budget. Das ist kein großer Wurf, sondern der Versuch, den Bürger_innen etwas vorzumachen.
Mit dieser ‚Teilpension‘ setzt die Bundesregierung ihre statistische Schönfärberei unverändert fort: Da die Mittel für diese ‚Teilpension‘ über das AMS ausbezahlt werden, zählen ihre Bezieher nicht als Pensionisten. Der erhoffte Nebeneffekt: Das Pensionsantrittsalter der Bezieher ist hoch - zumindest auf dem Papier. Die Ausgaben der Pensionsversicherung steigen ungebremst weiter, weil Kosten der Teilpension dem AMS von der Pensionsversicherungsanstalt ersetzt werden.
Nach diesem Vorschlag gehen „Teilpensionisten“ abschlagsfrei in Regelpension, weil sie ja vorher nur AMS-Geld bezogen haben, damit sind AK und ÖGB zufrieden gestellt. Und die Arbeitgeberseite hat sich einkaufen lassen, weil bei der Altersteilzeit nur 90%, hier aber 100% der Arbeitgeber-Mehrkosten ersetzt werden. Zahlen dürfen das die Jungen über zusätzliche Staatsverschuldung.
Auch wenn das Sozialministerium in den WFA zum vorgelegten Entwurf von geringeren Ausgaben spricht, wird das geplante System jedenfalls langfristig zu einer Mehrbelastung des Pensionssystems führen. Falls überhaupt zusätzliche Personen diese „Teilpension“ in Anspruch nehmen, werden diese kurzfristig zu einer Entlastung des Systems führen, da sie keine Pension beziehen. Da aber keine Abschläge angerechnet werden und Sozialversicherungsbeiträge ungekürzt weiter gezahlt werden, erhöht sich langfristig deren Pensionsanspruch so, dass langfristig keine Einsparungen sondern Mehrausgaben zu erwarten sind.
Eine richtige Teilpension – die auch den Namen verdient hätte – sähe vor, dass man ab Erreichen der Anspruchsvoraussetzung, beispielsweise für die Korridorpension, einen Teil (beispielsweise 25%, 50% oder 75%) des Pensionsanspruches bereits bezieht, während man in einem verminderten Ausmaß weiterarbeitet. Der vorzeitig bezogene Pensionsteil würde mit den vorgesehen Abschlägen berechnet. Für das Gehalt aus der Weiterbeschäftigung wären weiterhin Pensionsversicherungsbeiträge zu bezahlen, die im Endeffekt (für den später abgerufenen Pensionsteil) wieder einen höheren Pensionsanspruch ergäben. Dadurch wären auch entsprechende Anreize zur weiteren Erwerbstätigkeit gesetzt. Wesentlich an einer richtigen Teilpension ist, dass keine Mehrkosten auf das System zukommen, wie es die von der Regierung vorgeschlagene Regelung vorsieht.
Das Regierungsprogramm sähe die Einführung einer richtigen Teilpension vor: „Einführung einer Teilpension: Ab der Erreichung des Antrittsalters für die Korridorpension (bzw. Langzeitversichertenpension oder vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer) besteht die Möglichkeit, eine Teilpension zu beziehen, wenn die Arbeitszeit bzw. das Einkommen um zumindest 30 % reduziert wird. Das Modell wird versicherungsmathematisch neutral gestaltet und zielt auf einen längeren Verbleib in Beschäftigung ab.;“ (S. 64, Regierungsprogramm).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine richtige Teilpension vorsieht. Der Bezug einer Teilpension soll ab Erreichen des Anspruches auf eine Alterspension möglich sein und entsprechende Abschläge vorsehen. Vom anfallenden
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