Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 119

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Ich möchte zum Thema Altersteilzeit reden. Ich wollte noch etwas ansprechen, was Sie im Ausschuss ausgeführt haben. Es gab hier nämlich einen Disput mit der SPÖ darüber, inwieweit Menschen in Altersteilzeit gut in betriebliche Prozesse integrierbar sind oder nicht. Sie haben ein paar Beispiele aus der Praxis angeführt, bei denen das sehr gut funktioniert. Da stelle ich jetzt auch meine Frage an Sie: Altersteilzeit ist doch eine gewisse Form der Arbeitszeitverkürzung. Ja? – Sie argumentieren, dass Alters­teilzeit als Form der Arbeitszeitverkürzung sehr gut in betriebliche Prozesse integrier­bar ist. Gleichzeitig sagen Sie immer, wenn ich Arbeitszeitverkürzung fordere, dass das auf keinen Fall geht und dass das so mit der betrieblichen Realität nie im Leben zusammenpasst. Da müssen Sie sich also auch überlegen, wie Sie die Argumentation halten.

In Ihrem zweiten Antrag geht es um das Senioritätsprinzip. Das heißt, Sie wollen in sehr kurzer Zeit alle Kollektivverträge umstellen. Wir glauben, dass das rein organisa­torisch nie im Leben machbar wäre. Wir glauben auch, dass bei den Kosten anzu­setzen nicht unbedingt der wichtigste Schritt ist, wenn es um die Beschäftigung älterer Menschen geht, sondern wir glauben, dass man sich den Verlauf des Erwerbslebens genauer anschauen muss. Man muss hier bei den Jahrzehnten davor ansetzen, um zu sehen, wie man die Arbeitsfähigkeit, die Arbeitsfreude und auch die Qualifikation möglichst lange erhalten kann. Man sollte nicht immer nur auf die Kosten schauen. Das ist unser Ansatz.

Im Zusammenhang mit den Kollektivverträgen möchte ich eben auch einen Antrag einbringen, den Abgeordneter Wöginger schon angesprochen hat. Es ist so, dass Österreich nach wie vor eine katastrophale Einkommensschere zwischen Männern und Frauen hat. Einer der Gründe dafür ist, dass Frauen durch Zeiten der Kinderbetreuung in der Lohnvorrückung einfach nie entsprechend nach vorne kommen. Deshalb wäre es wichtig, eine einheitliche Regelung zu finden, wie diese Zeiten der Elternkarenz bei der Anrechnung von Vordienstzeiten, bei Lohnvorrückungen zu berücksichtigen sind. (Abg. Schimanek: Das ist super! Das ist meine Rede!)

Ja, es ist schön, wenn wir hier von der FPÖ unterstützt werden. Wir haben dazu einen Antrag. Die ÖVP unterstützt das Anliegen, sagt aber, dass es Sache der Sozialpartner ist. Ich kenne diese Argumentation auch von den Mindestlohnforderungen. Wir schie­ben alles zu den Sozialpartnern; dort dauert es aber sehr, sehr lange. Ich denke, wenn der Nationalrat sich dazu entschließen könnte, hier deutlich anzuschieben, würden vielleicht auch die Verhandlungspartner für die Kollektivverträge intensiver und schnel­ler handeln. Vor allem geht es uns schon auch um eine einheitliche gute Lösung. Sie wissen, dass es teilweise nur drei Monate sind, die angerechnet werden, und teilweise sogar gar nichts angerechnet wird. Wir bräuchten hier also wirklich eine gute einheit­liche Lösung.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Anrechnung der Elternkarenz als Vordienstzeit in den Kollektivverträgen als wirksame Maßnahme zur Verringerung der Einkommensschere

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine tatsäch­lich in Anspruch genommene Elternkarenz von bis zu einem Jahr als Vordienstzeit bzw. bei Lohneinstufungen berücksichtigt wird. Dies soll unabhängig von der vorange-


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