Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 131

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Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (771 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


14.40.52

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute – nachdem wir im Jahr 2011 ein Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz beschlossen haben und ein solches auch im Jahr 2014 beschlossen haben – ein neues Gesetz, und man sieht, dass die Intervalle zur Verbesserung dieser Gesetze immer kürzer werden. Damit soll auch die Steuerreform, die gestern beschlossen worden ist, zum Teil gegenfinanziert werden.

Herr Bundesminister! Ich gebe zu, es sind einige Verschärfungen in dem neuen Gesetz enthalten, die durchaus unserer Intention entsprechen, aber was weiterhin ein ganz großes Problem bleiben wird, das ist der Vollzug dieses Gesetzes.

Wie schon in der Vergangenheit kaufen Sie sich sozusagen auch jetzt wieder frei, indem man das so geregelt hat, dass die Vollziehung dem Finanzministerium bezie­hungsweise der Finanzpolizei obliegt. Ich habe Sie im Ausschuss gefragt, wie es denn mit dem Personalstand ausschaut, und Sie haben, Herr Bundesminister, damals gesagt, dass der Personalstand unverändert bleibt. Das bedeutet, dass nicht aufge­stockt wird, und das heißt, dass die gleiche Anzahl an Personen, wo sie ohnehin über­bordende Aufgaben hat – das beginnt bei Scheinfirmenkonstrukten, sie sind bei Schwarzarbeit im Einsatz, sie sind in Spiellokalen unterwegs, also die haben umfassendste Aufgaben –, jetzt noch neue Aufgaben, die nun dazukommen, erledigen muss. Wie gesagt, der Personalstand bleibt aber gleich.

Seit Jahren ist die Finanzpolizei am Limit mit ihren personellen Möglichkeiten. Seit Jahren ist sie nicht in der Lage, auch nur ansatzweise beispielsweise den Arbeiterstrich in irgendeiner Weise zu kontrollieren. Das Einzige, was die mit den wenigen Leuten, die sie haben, tun können, ist, dort Störaktionen durchzuführen. Und genau das ist ja auch der Grund, warum die Schein- beziehungsweise Schattenwirtschaft bei uns in Österreich nach wie vor fröhliche Urständ feiert.

Ich meine, wenn Sie ein Gesetz machen, das inhaltlich eigentlich gut ist, dann ist es in Wirklichkeit nur dann gut, wenn Sie es auch exekutieren können. Aber Sie können es mit diesem Personalstand in Zukunft nicht exekutieren.

Ein großer inhaltlicher Kritikpunkt betrifft die sogenannten Scheinfirmen. Da gibt es zwei verschiedene Varianten. Die, die ich jetzt meine, sind klassische Scheinfirmen. Ich weiß, Herr Bundesminister, Sie werden sich jetzt nach mir irgendwann zu Wort melden und wieder sagen, das seien alles Österreicher.

Das stimmt nicht, ich kann es belegen: Ich habe eine Anfragebeantwortung des Finanz­ministers, in der es heißt, dass die Geschäftsführer dieser Scheinfirmen vor allem aus dem osteuropäischen Raum kommen, sofern die Identitäten überhaupt erkennbar oder nachweisbar und nicht gefälscht sind. Die gründen ein Unternehmen, haben aber niemals vor, dass dieses Unternehmen auch nur irgendetwas leistet. Die melden Leute bei der Sozialversicherung an, ohne jemals daran zu denken, auch einen Beitrag dort zu leisten, und dann, wenn die Sozialversicherung auf dieses Unter­nehmen aufmerksam wird, wird diese Firma gelöscht.

 


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