Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 133

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als es um die Fragen ging: Was ist möglich, was ist machbar, und was ist nicht machbar?

Aber das Wichtige bei diesem Bundesgesetz ist Folgendes: Durch die Verschrän­kungen, wo es zu Verbesserungen beim Austausch von Daten kommt, wo es auch zu einer besseren Vernetzung der Einrichtungen und Behörden kommt, schaffen wir Freiräume, das bestehende Personal einzusetzen. Und das ist die wichtige Botschaft dabei!

Wenn wir über Scheinfirmen reden und hier gesagt wird, das sei nicht in den Griff zu bekommen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: O ja, das ist schon in den Griff zu bekommen!), dann muss ich an Folgendes erinnern: Wer hat denn in Regierungs­verant­wortung die Gewerbenovelle so aufgeweicht, dass jeder x-Beliebige, der irgend­wo daherkommt, eine Möglichkeit hat, Unternehmer zu sein, dass ein Maßband und ein Bleistift genügen, um in diesem Land selbständig zu sein? – Verursacht wurde das durch die Regierungsbeteiligung der FPÖ, anno dazumal mit der Gewerbenovelle und mit der Novellierung des Gewerberechts. Und jetzt ist es wichtig, dem entgegenzu­steuern. Wir versuchen jetzt, das wieder in Ordnung zu bringen.

Vonseiten der Regierung wurde den Scheinfirmen ganz klar der Kampf angesagt. Auch im Koalitionsabkommen ist das so vereinbart. Da geht es um folgende Maßnahmen: Die Scheinunternehmen zu veröffentlichen und mit einem Anmeldestopp von Dienst­nehmern bei der GKK zu versehen. Da geht es auch darum, aufzuzeigen, wo die Auftraggeber in Österreich für nicht bezahltes Entgelt haften, und darum, dass die Arbeitnehmer, die um ihren Lohn geprellt werden, von der Gebietskrankenkassa informiert werden. – Das sind einige Beispiele, wie man da besser vorankommen kann.

Fakt ist: Mit diesem Bundesgesetz gibt es auch Verbesserungen im Lohn- und Sozial­dumping-Bekämpfungsgesetz. Es werden die Arbeitnehmer informiert, wenn Unterent­lohnung stattgefunden hat, damit sie rechtzeitig während der Verfallsfristen ihre Ansprüche geltend machen können.

Das bildet eine wunderschöne Brücke zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz, wo wir es auf gesetzlicher Ebene ermöglichen, dass die BUAK eine Baustellen­datenbank einrichten darf – und wird –, wo bei allen öffentlichen Baustellen die Firmen mit ihren Gewerbeberechtigungen, mit Arbeitsbeginn, mit Arbeitsende, mit Auftrags­summe vermerkt sind. Damit können wir ein Radarsystem schaffen, um effizient und richtig kontrollieren zu können.

 Sehr wichtig ist mir, hier festzuhalten: Wir lassen uns als Regierungsparteien, weder SPÖ noch ÖVP, dieses Gesetz sicherlich nicht schlechtreden, denn Fakt ist, dass dieses Gesetz auch eine tolle Brücke zur bevorstehenden Novelle des Bundesver­gabegesetzes ist. Wir schaffen nämlich damit jene Voraussetzungen, die erforderlich sind, um in Zukunft bei öffentlichen Ausschreibungen schwarze Schafe, dubiose Firmen – unabhängig, ob aus dem Inland oder dem Ausland kommend – auszu­schließen. Damit schaffen wir viele weitere Ressourcen für die Kontrollorgane der Finanzpolizei.

Ich bedanke mich bei allen, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben, bei allen Ein­richtungen und Behörden und auch bei den Expertinnen und Experten im Sozialminis­terium.

Fakt ist auch – und das ist sehr wichtig, zu sagen –: Seit 2011 gibt es in Europa kein einziges Land, das derartig viele Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping wie Österreich gesetzt hat. Und wir wissen auch ganz genau: Lohn- und Sozialdumping und Steuerbetrug enden nicht an der Staatsgrenze, das ist ein internationales Problem. Aber was wir schon machen, das ist, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um


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