Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 160

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von sich gegeben haben und welche Schauermärchen da verbreitet wurden, Schauer­märchen, die aus meiner Sicht wirklich jeder Grundlage entbehren.

Ich möchte vielleicht bei Kollegin Mückstein beginnen. Ich kann Ihre persönliche Ver­haltensweise einfach überhaupt nicht nachvollziehen, denn offensichtlich ist Ihnen gar nicht klar, wie die derzeitige gesetzliche Regelung ausschaut. Würden wir kein Gesetz verabschieden – und das gilt auch für den Kollegen Rasinger –, dann hätten wir ja die Möglichkeit, dass die Krankenkassen willkürlich die Ordinationen aufsuchen und bei den Ärzten nachvollziehen, ob das Ganze richtig ist oder nicht. Eine Grundlage dazu gibt es laut Urteil des Verfassungsgerichtshofes, das den Kontrolleuren der Kranken­kassen – wie Sie es richtig gesagt haben, Herr Dr. Karlsböck – die Genehmigung dazu erteilt, anonym in den Ordinationen zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die abgerechneten Leistungen auch ihre Richtigkeit haben.

Ich frage mich wirklich: Was soll denn da Verwerfliches dran sein? – Ich denke jetzt nur an die Worte der Kollegin Aubauer, die gesagt hat, es geht um die Beiträge der Ver­sicher­ten, um die Krankenversicherungsbeiträge, und wir haben insgesamt – nicht nur mit der e-card – zu überprüfen, dass sorgsam mit diesen Krankenversicherungsgeldern umgegangen wird. Aber bei den Ärztinnen und Ärzten, für die Jahr für Jahr von den Krankenkassen Milliarden von Krankenversicherungsbeiträgen für ärztliche Hilfe und ärztliche Honorare ausgegeben werden – im Vorjahr waren es immerhin 6,9 Milliar­den € –, dort dürfen anscheinend keine Kontrollen erfolgen, ob die Leistungen, die verrechnet werden, auch ihre Richtigkeit haben und ob sie auch erbracht wurden.

Jeder Arbeitnehmer/jede Arbeitnehmerin, der/die im Außendienst tätig ist und der/die am Monatsende seine/ihre Reisekostenabrechnung macht, wird von seinem/ihrem Arbeitgeber kontrolliert, ob das alles seine Richtigkeit hat. Wenn ich zum Beispiel bei mir zu Hause einen Handwerker beauftrage, dann schaue ich mir die Abrechnung auch genau an, ob die Stundenleistung, die erbracht wurde, mit der Rechnung, die mir gestellt wurde, übereinstimmt.

Ich denke, es ist legitim, dass wir auch bei den Ärztinnen und Ärzten überprüfen, aber ich habe den Eindruck, was nicht sein darf, darf nicht sein. Es ist für mich mehr als unverständlich, dass sich gerade Frau Kollegin Mückstein schützend vor diese stellt, weil sie vielleicht das System missbrauchen und vielleicht falsche Leistungen abrech­nen oder, was den Krankenstand anlangt, vielleicht Gefälligkeitsgutachten erstellen. Das kann ja auch der Wirtschaft enorm schaden.

Von meiner Seite ist eines ganz klar: Ich weiß, dass ein ganz, ganz großer Teil der Ärztinnen und Ärzte, die einen Kassenvertrag haben, gute, um nicht zu sagen, hervor­ragende Arbeit leisten und dass diese auch ihre Abrechnungen ganz korrekt durch­führen. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber wir brauchen nicht so zu tun, als ob es in diesem Bereich gar keine schwarzen Schafe gäbe. Das verstehe ich nicht, August Wöginger hat es gesagt, Dr. Karlsböck hat es gesagt und auch Kollegin Dietrich hat es gesagt: Wenn wir wissen, dass nicht alles zu 100 Prozent passt, warum also sollen wir keine Kontrollen durchführen dürfen?! Ich verstehe auch diese Hetzkampagne, die jetzt in den letzten Tagen und Wochen von der Ärztekammer vom Zaun gebrochen wurde, überhaupt nicht mehr.

Kollege Rasinger redet davon, dass der heutige Beschluss, den wir fassen, eine Lizenz zur Zerstörung der Arzt/Patient-Beziehung sei. – Das können wir ganz klar abwenden! Wenn ich in eine Ordination gehe und die Sprechstundenhilfe mich nicht kennt und zusätzlich zur e-card auch meinen Ausweis verlangt, ob ich überhaupt der Spindel­berger bin, der auf der e-card steht, dann habe ich kein Problem damit, dann kann auch nicht Missbrauch betrieben werden. Dazu braucht es kein Foto auf der e-card; das wäre also ganz klar abzustellen.

 


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