Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 159

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Ich glaube, diese Maßnahmen werden sicherlich Verbesserungen im Kampf gegen den Sozialbetrug bringen, aber wir müssen uns natürlich auch anderen Themen widmen und zuwenden. Eines davon ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung – ganz seriös und unaufgeregt. Darauf sollte man schauen, sie entsprechend restriktiv handhaben und den Missbrauch eindämmen, vor allem dort, wo die Arbeitswilligkeit nicht gegeben ist. Dem wird und muss man sich zuwenden. (Beifall bei der ÖVP.)

15.51


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


15.51.39

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich werde dieser Gesetzesvorlage betreffend Mystery Shopping nicht zustimmen, weil ich es als Arzt, der seit 32 Jahren mit Kassenpatienten arbeitet, nicht verantworten kann, dass man die Vertrauensbasis so leichtfertig aufs Spiel setzt. Als Arzt bin ich wirklich hundertprozentig darauf ange­wiesen, dass mir die Patienten die absolute Wahrheit sagen, denn ohne die Wahrheit kann ich zu dem Patienten keine Beziehung aufbauen.

Ich verrate Ihnen jetzt ein Geheimnis: Wenn es ein Patient darauf anlegt, kann er mich locker reinlegen. Er kann eine schwere Depression simulieren, er kann Kreuzschmer­zen simulieren, es ist sehr viel möglich. Deshalb braucht eine Arzt/Patient-Beziehung unter vier Augen ein hundertprozentiges Vertrauensverhältnis; vor allem bei neuen Patienten ist der Vertrauensaufbau besonders wichtig.

Ich muss sagen, bei aller notwendigen Kontrolle – Kassen müssen kontrollieren, Kassen sollen kontrollieren – geht es um die Frage der Verhältnismäßigkeit. In der Vorlage heißt es, alle Kassen sind dazu verpflichtet, obwohl es sehr viele andere Möglichkeiten gibt, so zum Beispiel durch die elektronische Krankmeldung, und das wissen vielleicht die wenigsten, aber alle Ärzte müssen elektronisch abrechnen. Ich glaube, es gibt sehr, sehr viele Kontrollmöglichkeiten, und wenn man wegen 15 Millio­nen € oder 0,7 Prozent der Honorarsumme diesem Vertrauensverhältnis Arzt/Patient gegenüber Misstrauen zumindest insinuiert, dann muss man die Verhältnismäßigkeit hinterfragen.

In der Debatte gestern zum Bankgeheimnis haben wir gesagt, es geht um vermutete Steuerhinterziehung, schwere Delikte. Es muss ein Richter entscheiden, der Betroffene kann sich an einen Richtersenat wenden, die Vermutung muss verhältnismäßig und schwerwiegend sein. In dieser Sache jetzt bürdet man das alles der Krankenkasse auf. Sie kann entscheiden, wen sie prüft, wann sie prüft, wie sie prüft, vielleicht setzt sie sogar Tonbandgeräte ein. Ich meine, dieser Spielraum ist zu groß. Das Bankgeheimnis kann doch nicht besser geschützt sein als das Arzt/Patient-Geheimnis.

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das Vertrauensverhältnis Arzt/Patient hochhalten, mit diesem Gesetzesbeschluss das Ganze aber eher in Richtung Misstrauen geht. Ich will als Arzt für meine Patienten hundertprozentig da sein, und das sehe ich durch diese Beschlussfassung schon in Gefahr. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und Grünen.)

15.54


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


15.54.25

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren! Ich wundere mich wirklich, was zu dieser Thematik heute schon viele Vorrednerinnen und Vorredner


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