Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 158

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Sie stellen sich hierher und versuchen, einen gesamten AMS-Bezug irgendwie auch als Sozialbetrug darzustellen. – Haben Sie mehr Seriosität! Das AMS kürzt 11 Prozent aller AMS-Bezieher zumindest einmal im Jahr den Bezug. Wir schauen hin, wir schauen nicht weg. 11 Prozent bedeuten, dass immerhin 92 000 Menschen eine Kür­zung des AMS-Bezuges haben. Würden Sie eine seriöse Politik machen, wüssten Sie das als ein Mitglied des Sozialausschusses. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Nächste, das ich Ihnen mitteilen darf: Sie wissen ganz genau, dass die BMS Landessache ist und in den Bundesländern exekutiert wird. Das wissen Sie, aber ich darf Ihnen auch hier ein bisschen helfen. Das Land Wien hat voriges Jahr 6 200 BMS-Beziehern den Bezug gekürzt, der Hälfte davon um 50 Prozent und 14 Prozent von diesen 6 200 um 100 Prozent, nämlich auf null. Das müssten Sie auch wissen, wenn Sie sich seriös mit dieser Materie beschäftigten.

Demzufolge bleiben wir in unserer Rechtsordnung. Dort, wo wir für Sozialabgaben, für Sozialbetrug, für Schädigung der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung zuständig sind, dort haben wir unsere Zuständigkeit wahrzunehmen. Dafür bringt der heutige Gesetzesbeschluss eine Verbesserung. Das AMS hat seine eigenen Gesetz­mäßigkeiten, hat seine eigene Vollziehung, das klappt auch, sonst würden nicht für 11 Prozent im Jahr die Leistungen gekürzt werden. – Das dazu.

Die BMS ist eine Landesangelegenheit, und wenn Sie der Meinung sind, es gibt irgendwelche Missstände in Tirol, dann stellen Sie über Ihre dortige Partei weiterhin Anfragen, aber lassen Sie bitte die Rechtsordnung in diesem Land so, wie sie ist! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

15.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


15.49.41

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns jetzt mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, und viele meiner Vorredner haben schon darauf hingewiesen, dass wir in Österreich ein besonders dichtes soziales Netz mit einer sehr hohen Sozialquote haben.

Wir bekennen uns zu diesen Sozialleistungen. Wichtig dabei ist aber – und damit setzen wir uns auseinander –, dass die soziale Treffsicherheit gewährleistet ist, dass nämlich nur diejenigen die Leistungen bekommen, die sie auch wirklich brauchen. Diesem Thema muss man permanent volle Aufmerksamkeit schenken, und ich sage gleich klar dazu, dem hat man auch immer Aufmerksamkeit geschenkt – weil mancherorts der Eindruck entsteht, jetzt, im Zuge dieser Maßnahmen beschäftigt man sich erstmals damit. Nein, das ist ein permanentes Thema.

Mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz setzt man ganz gezielt nur noch einmal eine Botschaft an diejenigen ab, die zu Unrecht Sozialleistungen beziehen, dass das System nicht auszunutzen ist und dass jetzt gegengesteuert wird. Damit wollen wir Sozialbetrug verhindern und eindämmen.

Dieses Gesetz sieht Maßnahmen im Kampf gegen Scheinfirmen vor – auch das wurde schon gesagt – und vor allem auch gegen die missbräuchliche Verwendung der e-card, nämlich Ausweiskontrollen und Kontrollen generell. Wichtig dabei ist – und das hat meine Kollegin Aubauer auch schon gesagt –, die e-card weiterzuentwickeln, die modernen technischen Möglichkeiten auszunutzen und die Karte noch missbrauchs­sicherer zu machen. Der entsprechende Entschließungsantrag setzt ein Signal in diese Richtung.

 


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