Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 161

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Was ich wirklich nicht mehr verstehe – und das muss ich heute auch sagen –, sind diese ständigen Drohgebärden von Funktionären der Ärztekammern; das kann ich gar nicht mehr hören. Anscheinend sind die ohnehin gegen alles und jedes, was wir im Gesundheitswesen insgesamt zu verbessern versuchen.

Ich verstehe schon, dass es einerseits einen klaren Auftrag von den Interessen­vertretungen gibt, die Interessen ihrer Mitglieder entsprechend zu vertreten, aber es kann nicht sein, dass man sagt: Wir wollen keine Verbesserung des Gesundheits­systems!

Wir sollten endlich einmal alle die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen, und man kann nicht sagen, es braucht ELGA nicht, um das Ganze kontrollieren zu können, es braucht keine Kontrollen, um endlich den schwarzen Schafen, die es auch dort gibt, das Handwerk zu legen.

Ich denke, wir brauchen dieses Gesetz, um einer möglichen Sekkiererei – und das sage ich auch ganz offen – ein Ende zu setzen, weil genau jetzt die Krankenkassen die Handhabe dazu hätten. Die Mystery Shopper dürfen künftig nur mehr bei begründeten Verdachtsfällen und nur aufgrund ein Jahr vorab geplanter Stichproben die Ordinatio­nen kontrollieren.

Genau über diese Ordinationsbesuche – und das ist ganz klar im Gesetz geregelt – sind auch umfassende, jederzeit nachvollziehbare Aufzeichnungen zu führen. Darüber hinaus hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger diese Ergebnisse mit der zuständigen Interessenvertretung, also mit der Ärztekammer, zu beraten und allenfalls auch Empfehlungen auszusprechen.

Abschließend noch ein Hinweis von mir: Wenn die Ordinationsgehilfin, wie gesagt, ihre Aufgaben korrekt wahrnehmen und von vornherein die Kontrollen durchführen würde, dann hätten wir die ganze Diskussion nicht. So einfach stellt sich aus meiner Sicht diese Diskussion dar, und daher verstehe ich das ganze Trara, das da in den letzten Wochen und Monaten aufgeführt wurde, überhaupt nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

16.00

16.00.47

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zu den Abstimmungen betreffend Tagesordnungspunkt 16, zu­nächst über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verbesserung der Sozialbetrugsbekämpfung erlassen wird sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, in 770 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Anträge vor:

ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen, ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Mückstein, Kolleginnen und Kollegen und ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kollegin und Kollegen.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Ing. Dietrich vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetz-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite