Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 202

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Art. 2 der Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden, (764 d.B.), wird wie folgt geändert:

„Nach „Artikel 2“ wird folgende Überschrift angefügt:

„Änderung des Sortenschutzgesetzes“ “

Begründung

Mit den vorgeschlagenen Änderungen in den §§ 1 und 2 sollen die nationalen Strategien zur Sicherstellung der Gentechnikfreiheit im Anbau speziell auf die Besonderheiten der österreichischen Landwirtschaft, hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Struktur, Topographie und biologischen Vielfalt ausgerichtet werden. Dem Beirat soll durch das Hinzuziehen von Experten aus der Saatgutwirtschaft, dem Ökobüro und dem Umweltdachverband sowie der ARGE Gentechnik-frei ein breites Fachwissen zur Verfügung stehen.

Die in der Richtlinie (EU) 412/2015 demonstrativ genannten Gründe für die Erlassung von Anbauverboten werden durch weitere in § 3 Abs. 3 angeführte Gründe erweitert.

Kernstück des Abänderungsantrags sind die Abs. 5 bis 7 des § 3.

Demnach kann der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was­serwirtschaft durch Verordnung den Anbau von GVO untersagen, sofern die Gründe der Untersagung in allen Ländern vorliegen und der Beirat zustimmt. Für die Voll­ziehung von Verordnungen nach § 3 Abs. 5 sind die Länder zuständig.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


18.12.08

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren und beschließen heute das sogenannte Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz, das die Grundlage dafür schafft, dass das GVO-Anbauverbot auch zukünftig in Österreich bestehen bleibt.

Ziel des Gesetzes ist, biologische Vielfalt und bäuerliche Landwirtschaft in Österreich weiterhin aufrechtzuerhalten. Ich bedanke mich sehr herzlich beim Koalitionspartner, bei Herrn Kollegen Auer, aber auch bei den Vertretern der beiden Oppositionsparteien, Herrn Kollegen Pirklhuber und Herrn Kollegen Schellhorn, dafür, dass sie sich konstruktiv in die Gespräche eingebracht haben. Ich hoffe, dass auch die beiden anderen Oppositionsparteien dem Gesetz in laufender Debatte und auch, was das Abstimmungsverhalten betrifft, positiv gegenüberstehen.

Österreich hat sich bereits vor fünf Jahren, 2010, im Sinne des Selbstbestim­mungs­rechtes zu GVO-freiem Anbau im Landwirtschaftsbereich bekannt. Die vorliegende EU-Richtlinie 2015/412 legt auch auf EU-Ebene die Möglichkeit fest, GVO-freien Anbau in allen EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

Das neue Gesetz, das wir heute beschließen werden, hat zwei Stufen. Eine Stufe betrifft Maßnahmen gegen GVO im Gesundheitsministerium. Diesbezüglich wurde heute Vormittag bereits der Gesetzentwurf für Gentechnikfreiheit beschlossen.

Die zweite Stufe betrifft das Landwirtschaftsministerium. Diese Stufe tritt dann in Kraft, wenn Konzerne im Rahmen eines Zulassungsverfahrens doch GVO-Anbau in Öster-


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