Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 203

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reich – sei es durch ein Produkt oder durch ganze Produktgruppen – im Auge haben. Dann nämlich kann das Gesundheitsministerium rechtzeitig an das Landwirtschafts- und Umweltministerium herantreten, auch rechtzeitig an einen zu erstellenden Beirat herantreten, in dem auch Ländervertreter mit Sitz und Stimme vertreten sind, um GVO-Freiheit nach qualifizierten Argumenten in Österreich durchzusetzen. Welche Argu­mente sind das? – Umweltpolitische Maßnahmen und Ziele, aber auch Überlegungen seitens der Raumplanung und in Bezug auf die Bodennutzung. Das sind diesbezüglich nur einige Beispiele.

Ich möchte noch daran erinnern: Wenn Einhelligkeit im Beirat herrscht, ist das Landwirtschaftsministerium, der zuständige Umwelt- und Landwirtschaftsminister, aufgefordert, ein entsprechendes Verbot auf Gesamtbundesebene durch Verordnung zu erlassen. Das, glaube ich, ist das Kernstück. Weshalb ist diese Vorgangsweise notwendig? – Ganz klar: Weil die Länder eben für Anbau und Kontrolle von Produkten in der Landwirtschaft zuständig sind. Dem Bund fällt die Zulassung und das Inverkehrbringen von landwirtschaftlichen Produkten zu.

Wir hoffen, uns mit dem neuen Gesetz auch zukünftig auf einem guten Weg zu befinden, damit Österreich nicht nur im Anbau GVO-frei bleibt, sondern dass auch die Futtermittelverwendung in Zukunft GVO-frei sein möge. Wir haben vorhin von Kollegen Auer das Beispiel mit der Sojaverwendung gehört. Diesbezüglich nochmals ein herzliches Dankeschön auch an den Herrn Landwirtschafts- und Umweltminister, an die Expertinnen und Experten im Ministerium. Ich hoffe, dass wir nicht die Einzigen in der EU bleiben werden, diese EU-Richtlinie rigoros umsetzen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem heutigen Gesetzesbeschluss, was GVO-Freiheit im Anbau betrifft, eine weitere Vorreiterrolle in Europa, in der Europäischen Union, haben werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.16


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


18.16.15

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorredner haben inzwischen schon sehr ausführlich erläutert, worum es in diesem Gesetz geht.

Lassen Sie mich zu Beginn vielleicht noch einmal die Bedeutung hervorheben: Tat­sächlich ist die Beschlussfassung dieses heutigen Gentechnik-Anbauverbots-Rahmen­gesetzes ein klares Bekenntnis zur Weiterentwicklung einer ökologischen und gen­technikfreien Landwirtschaft in Österreich. Das ist die Basis dafür. Das ist inzwischen die Herausforderung: Wir brauchen den Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft, aber auch der Natur, der biologischen Vielfalt.

Wenn wir das nicht bundeseinheitlich durch einen Rahmen vorgeben, selbstver­ständlich in Zusammenarbeit mit den Regionen, mit den Ländern, mit den National­parks, mit den Initiativen und mit den Verbänden der gentechnikfreien Wirtschaft, dann werden wir scheitern, meine Damen und Herren, dann werden wir scheitern, denn auf der anderen Seite steht eine Phalanx von Agro-Gentechnik-Konzernen, die derzeit dabei sind, in einem unglaublichen Monopolisierungswettlauf die Macht im Agrarsektor vollständig zu übernehmen.

Wenn Sie sich vorstellen, dass Monsanto, der größte Agrarkonzern im Gentechnik­geschäft, derzeit dabei ist, Syngenta, einen der größten europäischen Chemie- und Agrarkonzerne, um 45 Milliarden € zu übernehmen, dann wissen Sie, worum es da geht. Da geht es um ganz großes Business, und wenn wir nicht bundeseinheitlich


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