Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 204

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vorgehen, dann werden wir gegenüber solchen Konzernen und Interessengruppen den Kürzeren ziehen. Das möchte ich auch ganz klar an die Adresse der FPÖ sagen. Wenn sie glaubt, da irgendwie politisches Kleingeld zu lukrieren, indem sie billig und populistisch vielleicht den Bundesrat gegen den Nationalrat ausspielen will, dann sage ich dazu ganz klipp und klar: Nein, das werden wir nicht zulassen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Warum ist das so wichtig? – Selbstverständlich wird dieses Gesetz hier und heute mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden und muss auch vom Bundesrat beschlossen werden. Das ist auch gut so. Warum? – Weil es Kom­petenzen beider Bereiche beinhaltet. Das ist ein Appell an alle Abgeordneten, in ihrer Region, in ihrem Bundesland für diese gemeinsame Strategie zu werben und nicht für eine Strategie, bei der man gegeneinander vorgeht.

Das heißt – um das noch einmal klarzulegen –, die Kompetenzen für Saatgut sind Bundeskompetenz: die Zulassung, die Anerkennung, das Inverkehrbringen von Saat-gut. Wenn ein Saatgut als Sorte einmal zugelassen ist und es dann um den Anbau geht, ist das natürlich Landessache. Die wirkliche Schnittfrage und Schnittmenge besteht dann, wenn es verboten wird, wenn es noch nicht angebaut wird. Da kann man auf juristischer Ebene lange streiten, wer da den Kürzeren zieht.

Meine Damen und Herren, daher haben wir einen guten Kompromiss gefunden. Dieses Gesetz hat Vorbildwirkung und das soll es auch für ganz Europa haben. Wir sind das erste Land, das diese Möglichkeit des Selbstbestimmungsrechts in dieser Art und Weise umsetzt. Wir kämpfen seit mehr als 15 Jahren dafür.

Ich erinnere noch einmal daran: Wir haben das Selbstbestimmungsrecht 2008 gemeinsam im Nationalrat in einer gemeinsamen Entschließung auf grüne Initiative erstmals beschlossen. Wir haben das mehrfach bekräftigt, die Minister Berlakovich und Rupprechter haben das auf europäischer Ebene korrekt vertreten, und es wurde mit Unterstützung des Europäischen Parlaments – das möchte ich auch noch einmal bewusst hervorheben – massiv verbessert. 

Jetzt geht es darum, es optimal umzusetzen. Da braucht es wieder einen Schulter­schluss, und den haben wir in einer intensiven, guten Verhandlung – dafür möchte ich mich auch bedanken –, in vertieften Gesprächen durchgeführt und umgesetzt.

Worum geht es? – Wir haben damit nationale Anbauverbote in Zusammenarbeit mit den Ländern möglich gemacht. Wir haben die Bundesländer in die Entscheidungs­findung und auch in die Strategieentwicklung optimal eingebunden, und das ist, bitte, eine Aufwertung: Das ist eine Strategiefindung, in die die Bundesländer eingebunden sind. Wir haben auch die Umweltorganisationen und die Interessenvertreter, von der Landwirtschaftskammer über die Arbeiterkammer bis hin zum Umweltbundesamt in die Entscheidungsfindung und in die Beratung miteingebunden. Und schlussendlich haben wir auch Gruppenverbote von GVOs vorgesehen, das heißt, vereinfachte Verfahren, um in einem Verfahren mehrere Gentechnikpflanzen tatsächlich auch verhindern zu können. Meine Damen und Herren, das ist ein wirklich wichtiger Schritt und, wie gesagt, er kann Vorbildwirkung haben.

Ich möchte jetzt noch auf einen gemeinsamen Antrag eingehen, den wir einbringen und den ich noch kurz erläutern möchte.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

 


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