Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 205

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Auer, Preiner, Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeiten zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von in der EU zugelassenem GVO-Saatgut.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft wir aufgefordert, den Beirat zur Koor­dinierung der Gentechnikvorsorge hinsichtlich der Möglichkeiten der Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von in der EU zugelassenem GVO-Saatgut in Österreich zu befassen und darüber dem Nationalrat Bericht zu erstatten.“

*****

Die Angelegenheit ist tatsächlich sehr komplex, ich erspare mir hier die Erläuterungen. Es geht einfach um eine sachliche Prüfung der Möglichkeiten, wie Saatgut in Verkehr gebracht wird, wie es vor Verunreinigungen geschützt werden kann. Wir wollen diesen neuen Beirat, den wir mit diesem Gesetz einrichten, auch damit befassen und ihm damit sozusagen den ersten kleinen Arbeitsauftrag geben.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Es ist ein guter Tag für ein gentechnikfreies Österreich und ein guter Tag für Europa. Wir setzen hier eine Europarichtlinie um, wir sind Vorreiter auf diesem Gebiet. Und mein Appell von dieser Stelle auch noch einmal an den Bundesrat: Er soll sich unserer Entscheidung an­schließen, es wäre schön, wenn wir das noch im Juli auch im Bundesrat beschließen könnten. Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS.)

18.22


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Pirklhuber einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Jakob Auer, Erwin Preiner, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Möglichkeiten zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von in der EU zugelassenem GVO-Saatgut

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage (673 d.B.): Bundes-gesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden (TOP 26)

Begründung

Die Erwägungsgründe (4) und (5) der RL 2015/412 beziehen sich auf die Inver-kehrbringung von Saatgut:

Erwägungsgrund 5 erläutert präzise, dass der freie Verkehr von Saatgut nur unter den im Unionsrecht festgelegten Bedingungen untersagt werden darf. Da mit der Richtlinie 2015/412 die EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG geändert wurde sollte daher der


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