Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 206

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darin neu aufgenommene Paragraph 26b über die Beschränkungen des Anbaus auch als möglicher Begründungszusammenhang für die Beschränkung oder das Verbot der Inverkehrbringung von Saatgut zum Zweck des Anbaus gelten.

Diese Sichtweise wird auch durch den Erwägungsgrund 15 gestützt. Dort heißt es unter anderem: () „Als Gründe im Zusammenhang mit agrarpolitischen Zielen kön­nen unter anderem angeführt werden, dass die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion geschützt und die Reinheit des Saatguts und des Pflanzenvermehrungs­materials gewahrt werden müssen. ().

Allerdings lautet der Artikel 26 (8) wie folgt:

(„Nach diesem Artikel erlassene Maßnahmen berühren nicht den freien Verkehr von zugelassenen GVO als Erzeugnis oder in Erzeugnissen“

Auch Erwägungsgrund Nr. 16 lautet dazu wie folgt:

„(16) Die gemäß dieser Richtlinie erlassenen Beschränkungen oder Verbote sollten sich auf den Anbau und nicht auf den freien Verkehr mit und die Einfuhr von genetisch verändertem Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial als Erzeugnis oder in Erzeugnis-sen sowie deren Ernteprodukten beziehen und sollten zudem im Einklang mit den Verträgen stehen, insbesondere was das Verbot der Ungleichbehandlung inländischer und nicht inländischer Erzeugnisse, den Grundsatz der Verhältnismäßig-keit sowie Artikel 34, Artikel 36 und Artikel 216 Absatz 2 AEUV betrifft.“

Damit erscheint es prinzipiell nicht ausschließbar, dass GVO-Saatgut in Österreich gehandelt, gelagert oder transportiert wird. Um potentiellen Mißbrauch von GVO-Saatgut, welches in Österreich für den Anbau verboten und nur ein Durchlauf-Geschäft sein kann, sicherzustellen, sind entsprechende Möglichkeiten zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von in der EU zugelassenem GVO-Saatgut in Öster­reich zu prüfen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft wird aufgefordert, den Beirat zur Koordinierung der Gentechnikvorsorge hinsichtlich der Möglichkeiten der Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von in der EU zugelassenem GVO-Saatgut in Österreich zu befassen und darüber dem Nationalrat Bericht zu erstatten.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


18.22.52

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge-schätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! An die Bäuerinnen und Bauern und an die Kunden und Konsumenten will ich mich auch wenden, denn diese sind die wirkliche Zielgruppe unseres Gesetzes.

Wir beschließen heute, dass in Österreich unerwünschte, gentechnisch hergestellte Saatgutsorten verboten werden können, und schaffen den Rahmen, dass auch Saatgut anderer Herkunft nicht angebaut werden darf. Das ist eine komplizierte Formulierung, die ich jetzt gewählt habe, aber das kommt daher, dass wir in Österreich eben eine sehr genaue Verantwortungslage haben. Europa entscheidet, was im internationalen


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